Hi,
ich stelle diese Frage hier weil ich im Web eine Vielzahl widersprüchlicher Meinungen gelesen habe, auch über "Recht haben und Recht kriegen".
Wir sind geschieden, haben ein gemeinsames Kind im Kindergartenalter, ich habe Umgangsrecht und gemeinsames Sorgerecht.
Sie will nun nach der Trennung in die vierte Wohnung in fünf Jahren ziehen. Vorher war es innerhalb des Stadtgebietes und nun weiter weg, was heißt jedes Wochenende 200 km gesamt fahren für mich.
Das ist aber gar nicht das Hauptproblem. Der Kleine hat im jetzigen Kindergarten Freundschaften geschlossen und erzählt mir jedes Wochenende davon.
Sie will in die neue Stadt wegen einer Arbeit ziehen. Sie interessiert sich für unseres Sohnes Belange überhaupt nicht.
Sie kommt aus dem Ausland und hat nichts kapiert was die Gerichtsbeschlüsse angeht.
1) Wer trägt meine Fahrtkosten?
2) Wie kann ich sie belangen weil sie gegen Recht und Gerichtsbeschluss verstösst?
Ich weiß auch dass ich wieder zum Jugendamt und letztendlich zum Gericht muss um meine Belange durchzusetzen.
Wenn ich zum Anwalt gehe, dann ist das Ende vom Lied dass ich wieder einen Berg Schulden habe und Probleme den abzubezahlen. Nur weil sie wieder hirnlos in der Weltgeschichte agiert und von Vater Staat alles bezahlt bekommt. Tut mir leid für den Ausdruck, aber es ist wirklich so.
Da sie dieser Tag schon eine Wohnung besichtigt, ist wohl Eile geboten. Soll ich zum Jugendamt gehen? Ich weiß dass dann wieder ein Riesenkrach aufkommt, bei dem ICH an allem Schuld bin. Auch wenn sie hier keine Arbeit findet.
Als ich neulich ihre Absichten erfuhr, habe ich ihr meine Bedenken geäußert und dass ich dagegen bin. Keine Antwort und mein Bauchgefühl sagt mit dass sie das nicht interessiert.
"Nach mir die Sintflut", ihr Lebensmotto. Seltsamerweise sind bei ihr soziale Kontakte nach einer Weile immer aus dubiosen Gründen in die Brüche gegangen. Ich werde heute noch von ehemaligen Freunden und Bekannten in der Stadt angesprochen, was den mit ihr los sei.
Gruß
Thorsten