AOK abmelden und dann nach paar Jahren wieder ohne Probleme anmelden?

9 Antworten

Sofern wieder beruflich die Kankenversicherungspflicht in Deutschland eintritt, muß Dich die AOK auch wieder aufnehmen; ferner gilt das auch für Personen, die sich freiwillig krankenversichern dürfen (sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenkassen).

In Deutschland besteht eine generelle Pflicht eine Krankenversicherung zu haben (entweder als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitgleid) - es ist allerdings nicht strafbar, keine Krankenversicherung zu haben, aber man muß die Beiträge für den Zeitraum des Nichtversichertseins dann nachzahlen.

MuslimMann98 
Beitragsersteller
 15.09.2017, 17:01

Also wenn ich mich dann wieder bei der Aok anmelden will muss ich nachzahlen, wenn nicht ,dann nicht?

@MuslimMann98,

jeder der in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Dies ist auch eine Pflichtversicherung.

Eine Abmeldung beim Jobcenter genügt daher nicht, um nicht mehr beitragspflichtig zu sein.

Du musst deine Wohnung in Deutschland auflösen und dich beim Einwohnermeldeamt abmelden und eine Bestätigung dafür der AOK zusenden.

Ansonsten wirst du bei Rückkehr nach Deutschland zur Kasse gebeten und musst alle rückständigen Beiträge nachzahlen.

Gruß Apolon

Wie sieht es denn aus wenn ich nach 2 Jahren wieder eine Krankenversicherung bei der AOK beantragen will?

Du musst der AOK nachweisen, dass du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, sonst wirst du dort freiwilliges Mitglied und Beitragsschuldner und wenn du in 2 Jahren wieder kommst schuldest du denen mal locker 15.000,- € KV-Beiträge.

§ 188 Abs. 4 SGB V.

Wird der Antrag ohne weiteres angenommen oder zu meinem bedauern abgelehnt?

Das hat auch ein wenig damit zu tun wie du jetzt in Russland versichert bist und wie deine berufluche Situation in Deutschland dann aussieht.

jedoch kriegt man meines Wissens nach keine Strafe wen man keine hat

Strafe nicht, aber Schulden.

Du musst dich auf jeden Fall erstmal mit deiner KK in Verbidnung setzten. Das Jobcenter schickt zwar eine Abmeldung an deine KK, das heißt aber nicht, dass deine Versicherung endet.

Die Abmeldung des Jobcenters sagt der KK nur, dass du kein ALG II mehr beziehst. Wenn deine KK nicht erfährt, dass du ins Ausland verziehst, dann wird sie dich einfach obligatorisch in Form eine freiwilligen Versicherung weiterversichern und hierfür Beiträge von mehr als 700 Euro monatlich verlangen.

Jetzt zur Beendigung. Wenn du nach Russland verziehst kann die Mitgliedschaft bei deiner Krankenkasse beendet werden. Nach aktuellem Recht kannst du auch bei einer Rückkehr nach Deutschland (z.B.) in 2 Jahren wieder in Deutschland versichert werden. Wenn du jedoch nicht versicherungspflichtig wirst (also zum Beispiel nicht arbeitest und kein ALG/ ALGII wieder beziehst) nur bei deiner letzten Krankenkasse sprich deiner aktuellen AOK.

jedoch kriegt man meines Wissens nach keine Strafe wen man keine hat.

Dem ist nicht so. Genau wegen dieser KVP wurde mir der höchste Satz aufgebrummt und knapp 2500,-€ (nach)zahlen durfte. Wenn man so will, teures Lehrgeld gezahlt. 

Was jetzt deine eigentlich Frage angeht: Wenn du dich ordentlich abmeldest, es eigentlich keine Probleme geben sollte. Mit Gewissheit kann dir das aber keiner sagen, da einzelne Faktoren zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. 

LG medmonk