Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit - Welche "Gründe" gibt es, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu müssen?
Mein Antrag auf Beibehaltung ist seit März beim BVA. Ich bin im Land meiner Mutter (Mazedonien), Student der englischen und deutschen Sprache auf Lehramt und bin beruflich aufgrund der Lehrerlizenz auf die Staatsangehörigkeit angewiesen. Gesetze und Schreiben dem Antrag beigefügt. Nun bekam ich eine Mail, ich hätte keine Gründe angegeben, die mich zwingen die deutsche zu behalten, um erhebliche persönliche Nachteile zu vermeiden. Was für welche könnten das sein? Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, deutsche Schulbildung und Ausbildung, deutsche Sozialversicherung über pensionierte Eltern, Bankkonten in Deutschland usw. Hat jemand eine Idee? Danke im Voraus!
1 Antwort
Wie lange hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit schon? Bei einem wechsel muss man zb angeben man ist bereit die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben und das ist zum Beispiel ein Grund wieso einem eine andere später verwehrt werden kann
Ich will auch keinen Wechsel, sondern die doppelte Staatsangehörigkeit. Ich weiß, dass die deutsche bei Annahme einer anderen verloren geht, ohne zuvor eine Genehmigung erhalten zu haben.
Die deutsche habe ich seit 2013. Hab dann begründet, dass ich eine Rückkehr anstrebe irgendwann. Die Botschaft war positiv gestimmt und zuversichtlich, nur eben das BVA irgendwie nicht.