Wie findet man heraus was für eine Staatsangehörigkeit man hat?

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Du bist Italiener/in.

Um eine "carta d'identitá"/Personalausweis zu beantragen, musst du mit deiner Geburtsurkunde bzw. dem Familienstammbuch zum Konsulat gehen. Wenn du noch unter 16 Jahre jung bist, sollte ein Elternteil dich begleiten.

latricolore, UserMod Light  26.06.2013, 23:26

Sicher? Mag sich geändert haben, früher gab's für im Ausland Lebende lediglich den Pass. Die carta d'identità wurde nur in I ausgestellt. Aber wie gesagt, früher. Ist länger her, dass ich damit zu tun hatte.

nichtvongestern  27.06.2013, 11:21
@latricolore, UserMod Light

Ich vermute, dass es immer noch so ist, denn es dauert ewig... Meine italienischen Freunde lassen sich die Cd'I eigentlich immer bei einem Heimataufenthalt verlängern.

Welche Staatsbürgerschaft(en) du hast, hängt davon ab, wann du geboren bist und wie lange damals deine Eltern bereits in D rechtmäßig gelebt hatten.

Da Italien das Abstammungsprinzip -"ius sanguinis" - kennt, bist du als Kind italien. Eltern zunächst einmal Italiener, egal, wo du geboren bist.

Auch in Deutschland galt seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 ein reines "ius sanguinis", also nur das Abstammungsprinzip,
doch wurde im Jahre 1999 das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht reformiert, und es wurden zusätzliche Elemente des ius soli (Geburtsortprinzip) eingeführt.

Seither erwerben Kinder von Ausländern, die wie du in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt 1 Elternteil bereits mindestens 8 Jahre lang legal in D gelebt hat.

Das heißt, du bist und bleibst Deutscher und Italiener, wenn du nach dem 1.1. 2000 in D geboren bist.

Wenn du du aber vor dem 1.1.2000 geboren bist, 2000 aber noch nicht 10 Jahre alt warts und deine Eltern bei deiner Geburt auch damals bereits 8 Jahre legal in D waren, dann hast du zwar auch die doppelte Staatsbürgerschaft, aber nur bis zum Ende der Optionsfrist, also bis zum Ende deines 23. Lebensjahres.

In diesem Fall musst du also bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob du die deutsche oder die italienische Staatsangehörigkeit behalten will.

In den Jahren 2000­ - 2002 sind ja ca. 50.000 Personen aufgrund einer Übergangsregelung mit der Optionsregelung vorläufig eingebürgert worden, die ab ihrer Volljährigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nun erklären müssen, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen.
Wer eine solche Erklärung nicht abgibt, verliert i.d.R. die dt. Staatsangehörigkeit, wie das einer jungen Türkin geschehen ist, die auf mehrmalige Aufforderung nicht reagiert hat.

Du solltest zum Amt deiner Gemeinde gehen, dort wird man das klären.

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E’ cittadino italiano il figlio di genitori (padre o madre) cittadini italiani. La cittadinanza si trasmette da genitore in figlio senza limiti di generazione, con la condizione che nessuno degli avi abbia mai rinunciato alla cittadinanza.

http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/Cittadinanza.htm

Auguri - du bist also Italiener! ;-)