AOK Mahnung?
Hallo,
Mein Freund hat eine Mahnung von AOK mit Gesamtsume 20 000 EUR bekommen. Er war durch Arbeitgeber versichert und hat Deutschland schon vor 2 Jahre verlassen. Vor zwei Jahre um solche Situation zu vermeiden war er von AOK informiert das nach der Arbeitsbeendigung und Deutschlandverlassen muss er nichts mehr zahlen. Er hat auch keine deusche Staatsangehörigkeit. Aber trotzdem hat er jetzt den Brief bekommen. Was soll er tun?
5 Antworten
die Frage ist, hat er sich komplett in Dland abgemeldet? und auch der KK bekannt gegeben? erst DANN besteht keine Zahlpflicht mehr.
hat dein Freund noch immer eine deutsche Meldeadresse, wird er zahlen müssen
Nachweis über die Abmeldung hinschicken und es dürfte sich in Luft auflösen. Warum aber erst jetzt ein solches Schreiben? und an welche Adresse wurde das geschickt wenn keine Meldeadresse vorliegt?
er hat ein e-mail von AOK bekommen und hat seine Auslandsadresse per email gegeben, der Mahnung Brief kommt ins Ausland. Wird die Abmeldung genug um die Gesamtsumme für 2 Jahre nicht zu zahlen?
Er hält sich wohl nicht in Deutschland auf.
Er soll der Kasse nachweisen, dass er sich nicht mehr in Deutschland sondern in xy gemeldet ist.
Nachweisen (Abmeldung in Deutschland, usw.), dass er Deutschland vor 2 Jahren verlassen hat.
Gibt es Anmeldungen aus dem Ausland?
Nachversicherung im Ausland der AOK melden/bestätigen lassen.
Hat er seine Versichertenkarte damals zurück zur AOK gesendet?
Da in Deutschland Versicherungspflicht KK besteht, müssen die KK per Gesetz prüfen, ob der Versicherte versichert ist.
Wird sich nicht korrekt abgemeldet, berechnen die nach!!!
Anmeldung aus dem Ausland gibt es nicht nur die die Abmeldung aus Deutschland.
Versichertenkarte sofot zurück zur AOK gesendet
Na hoffentlich dann auch nachweisbar per Einwurf Einschreiben.
Belege und alles andere suchen.
Schon mal mit der AOK telefoniert/Kontakt aufgenommen??
Er hat nur heutige Auslandsadresse geschikt und nach ein paar Monate die Mahnung bekommen.
Er kann eine Abmeldungsnachweiss seit 2016 schicken. Wird das helfen? Oder muss er die Gesamtsumme für 2 Jahre zahlen?
Hat er sich nach dem Wegzug aus Deutschland bei der AOK abgemeldet? (§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V)
Sonst ist seine Pflichtversicherung vermutlich weitergelaufen. Wie kommt der Brief an, wenn er nicht mehr in Deutschland gemeldet ist?
Er ist direct in die AOK Filiale gegangen und hat gesagt das er abmelden möchte. Und war informiert: "Nach der Arbeitsbeendigung alles leuft automatisch, man muss nichts mehr zahlen "
kan so nicht sein, weil es in D eine Krankenversicherungspflicht gibt ....
Ja, aber er ist nicht in Deutschland angemeldet...
Für die krankenversicherungspflicht ist die Staatsangehörigkeit völlig belanglos ..
und wo ist er jetzt?
Er ist schon 2 Jahre auser Deutschland und kann das anweisen.
genau
Dland abgemeldet? JA
und auch der KK bekannt gegeben? - ich bin nicht sicher ob die Krankenkasse das Formular bekommen hat.
Was passiert wann die Krankenkasse die KK Information nicht bekommen?
Es gibt keine deutsche Meldeadresse