Gewerbe abgemeldet, was nun?
Hallo, folgendes: Heute morgen habe ich mein Gewerbe (Hauptberuflich) abgemeldet. Aber was kommt jetzt noch auf mich zu? Einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten, also muss ich auch die Angelegenheiten mit dem Finanzamt ohne Hilfe irgendwie schaffen. Muss ich ihnen jetzt die EüR ohne Aufforderung zuschicken oder bekomme ich noch Post? Bin auch für Tipps dankbar, nach denen ich nicht frage .. und wie ist das mit der Krankenversicherung (AOK)? Ich habe gerade angerufen und nachgefragt wann ich nachzahlungen leisten muss, sie meinte mit dem Steuerbescheid, den ich Anfang 2017 machen muss. Stimmt das? Ich muss naechstes Jahr eine Steuererklärung machen? Und jetzt nicht oder wie soll ich das verstehen?
6 Antworten
Die Aufgabebilanz wird mit der Steuererklärung 2016 eingereicht. Allerdings eine Inventur solltest Du schon jetzt machen.
Weiterhin Belege sammeln. Wenn Du was aus dem Betriebsvermögen noch verkaufst gehört dies dazu.
Marktwerte für Dinge besorgen, die Du behalten willst.
Unternehmen gründen ist eben mehr als eine Gewerbeanmeldung abzugeben.
Solltest Du jetzt unterhalb des Bedarfsatzes bei Hartz-IV liegen, dann ist der Weg zum Jobcenter angezeigt. Für die Tage wo Du nicht hingehst wird der Anspruch gekürzt.
Damit erledigt sich auch Dein Status bei der AOK. Denen würde ich allerdings eine Mitteilung schicken, besonders wichtig, wenn Du nicht schon ohnehin den Mindestbeitrag zahlst.
Dann fange dringend mal sparen an. Ohne Steuerberater wird das mit der Aufgabe nicht funktionieren.
Du mußt noch eine abschließende Steuererklärung abgeben.
Die EÜR mußt Du natürlich auch noch erstellen und beifügen, ebenso wie die Anlage G. Eine Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung mußt Du ebenfalls noch abgeben.
Im Formular wird u.a. gefragt, ob das Gewerbe ganzjährig oder nur einen
Teil des Jahres bestanden hat; da gibst Du dann ein 01.01. bis 15.08.
Die Krankenversicherung (freiwilliger Beitragszahler in einer gesetzl. Krankenkasse) wird bisher auf Basis Deines Steuerbescheides 2015 berechnet. Grundlage ist immer der Steuerbscheid des Vorjahres.
Wenn Du Anfang 2017 Deine Steuererklärung für 2016 abgibst, wird die KV auf Basis 2016 neu berechnet.
Zwischenzeitliche Änderungen sind grundsätzlich nicht möglich. Vielleicht weiß ein Steuerberater da mehr, aber den willst Du Dir ja nicht gönnen.
@ wurzelsepp: muß man eine solche Bilanz auch erstellen, wenn man nicht "doppelt buchführt", sondern eine EÜR pinselt?
Wie sollte sonst das Totalergebnis angepasst werden?
Du musst auch eine Abschlussbilanz machen und diese dem FA mit deiner Steuererklärung einreichen.
Allesandere wurde schon erklärt.
wieder so einer der ohne irgendwelche betriebswirtschaftliche Hintergrundinformationen geglaubt hat, eine Gewerbeanmeldung ist eine Gelddruckmaschine..... Irgendwo wird der Gewinn schon herkommen. Du hättest gut daran getan vor der Gewerbeanmeldung etwas Geld für einen Unternehmensberater in die Hand zu nehmen... Der hätte dich vor der jetzigen Situation bewahrt oder Dir zur seite gestanden wenn Dein Unternehmen eine überlebens Chance am Markt gehabt hätte.
1. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
2. Aufgabebilanz (also Erfassung der Bestände und Feststellung ob Aufgabegewinn, oder -verlust.
3. Umsatzsteuererklärung
4. Gewerbesteuererklärung
tja, und es wäre noch eine Aufgabebilanz zu erstellen ......