Anzeige wg zu lautem telefonieren?
Nur mal Interessenhalber frage ich.
Kurze Erläuterung:
Wir wohnen in einer Mietwohnung, direkt gegenüber von unserem Schlafzimmer sind Balkone (ca 4m luftlienie entfernt).
Es ist nicht das erste mal gewesen, dass dort ein älterer Mann , nach 22 uhr, lautstark telefonierte und ich jedes Wort gut verstanden habe.
Nun muss ich aber am nächsten Tag um 4:30 Uhr aufstehen und werde von diesem Mann daran gehindert ein zu schlafen.
Ich habe ihm schon gesagt das er leiser telefonieren oder wenigstens rein gehen soll...
Dies tat er nicht! Nun meine frage kann ich dies bezüglich mal die Polizei anrufen, da ich mich echt gestört davon fühle!
Ich weiß das jeder ein Recht darauf hat wo und wie man telefoniert... aber muss man sich das echt gefallen lassen?
Und mal ehrlich bei sonem warmen Wetter das Fenster zu schließen ( was er zu mir sagte) find ich dann auch nicht so toll...
4 Antworten
Hallo padalica,
Dein Nachbar ist natürlich nicht berechtigt mit seinen Telefonaten die ganze Nachbarschaft zu belästigen und selbstverständlich darfst Du die Polizei oderdas Ordnungsamt anrufen und um Abhilfe bitten.
Die Polizei und das Ordnungsamt werden ei ihren ersten Besuch wahrscheinlich nur das Gespräch mit dem Verursacher des Lärms führen. Ist der Herr aber uneinsichtig oder müssen die Beamten wiederkommen, kann auch ggfls. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Herren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten::
§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, dass ich außerhalb von bestimmter Ruhezeiten so laut sein darf,wie ich will. Ohne berechtigten Anlaß darf ich zu keiner Zeit die Nachbarschaft oder andere Mitmenschen mit Lärm belästigen, sondern es muss schon ein berechtigter Anlass (Beispielsweise die Musikgruppe auf einem genehmigten Open Air Festival) vorliegen.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nur Verordnungen die auch den Lärm zu bestimmten Zeiten einschränken, wenn dieser aus berechtigten Anlaß stattfindet.
Beispiel. Ein berechtigter Anlaß um Lärm zu machen ist Beispielsweise, wenn ich mit einem Motorrasenmäher den Rasen mähe. Hier gibt es oftmals Verordnungen, die zum Beispiel das Rasen mähen in der Zeit zwischen 20:00 und 8.00 Uhr am WochenendeIn der Mittagszeitan Sonn.- und Feiertagen verbietet.
Wer aber ohne berechtigten Anlaß die Nachbarschaft durch Lärm belästigt muss wie der § 117 OWiG zeigt mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.
Eventuell reicht ja schon der Hinweis darauf, dass Du die Ordnungshüter rufst und er mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen muss, um zu erreichen, dass er mal etwas Rücksicht auf seine Nachbarschaft nimmt.
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen lieben Dank für deine Antwort, sie ist sehr Hilfreich :)
Ich weiß das jeder ein Recht darauf hat wo und wie man telefoniert... aber muss man sich das echt gefallen lassen?
Das ist falsch. Niemand hat das Recht andere durch seine Art zu telefonieren zu belästigen. Man sollte immer so telefonieren, egal wo man ist, dass andere möglichst wenig gestört werden. Was Dein Nachbar nach 22 Uhr macht, ist auf jeden Fall nächtliche Ruhestörung und Du könntest die Polizei holen. Allerdings hat die genügend anderes zu tun und ob sie dann wirklich noch während des Telefonats kommt, ist fraglich.
Nun wird das Wetter sowieso schon wieder schlechter und damit vermutlich auch das Problem kleiner.
ja das dachte ich mir jetzt auch :) wenn er das noch einmal tut , werd ich als erstes den Kontakt suchen und daa Problem so lösen, falls er nach dem Gespräch nochmal so laut telefoniert ruf ich das Ordnungsamt oder die Polizei ;) danke für deine Antwort
Zur Polizei gehen oder sie anrufen kannst du, da ab 22 Uhr erhöhte Nachtruhe ist.
Genau genommen kann man nach 22 Uhr die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung rufen.
Haben sich denn auch schon andere Mieter beschwert?
müsste ich unsere Nachbarn fragen, denke aber mal das die das nicht mitbekommen da wir die mit die einzigen sind die nach 22 uhr ins Bett gehen (die Nachbarn die unter uns wohnen sind alles Rentner)