Darf ich morgens um 5 Uhr in einer Mietwohnung duschen
Ich habe morgens um 5 Uhr in der Wohnung meiner Freundin geduscht, da ich um 6 Uhr los mußte zu einer Versammlung oder zum Dienst. Der Nachbar unter ihr hat sich darüber aufgeregt, da es wohl zu laut war und er sich gestört gefühlt hat. Jetzt will er zum Vermieter rennen und sich beschweren und dafür sorgn das sie die Kündigung bekommt bzw eine Zivilklage einreichen. Ist so etwas möglich? Wenn ja oder nein wo steht das?
Danke
15 Antworten
Duschen gehört zum üblichen Wohngebrauch; Sanitärgeräusche sind hinzunehmen, nächtliches Baden nicht, wohl aber nächtliches Duschen mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Außerdem braucht Deine Freundin keine Angst zu haben, dass Sie gekündigt wird. So schnell geht es nicht. Auch bei einmaligen Verstößen, wie Ruhestörung von zu lauter Musik oder so, muss der Vermieter erst einmal abmahnen. Aber das war wohl beim Duschen nicht der Fall. Ich hoffe mal, dass sie hier auch einen einsichtigen Vermieter hat, welcher auf die Beschwerde des Nachbars gar nicht eingeht.
Im Mietvertrag und der Hausordnung - z.B. welche Nachtruhezeiten gegeben sind
Aber sollten tatsächlich noch solche antiken Regeln vorhandne sein - einmaliges Duschne zu dieser Zeit ist immer zuulässig, wenn es erforderlich ist, sollte nur nicht die Regel sein.
Ich stimme der Antwort bzw. dem Kommentar von Vincero 100%ig zu. Du oder Dein Besuch können duschen immer wann ihr es wollt oder es erforderlich ist, auch gemeinsam. Die dabei durch den Ablauf des Wasser entstehenden Geräusche kann der Vermieter mindern, indem er die Abflussrohre dämmt, wie heut überall üblich. Ansonsten sind das ganz normale Wohngeräusche, die hinzunehmen sind.
Du darfst natürlich duschen, solange es nicht extra im Mietsvertrag vereinbart wurde.
Man darf rund um die Uhr duschen, wenn es sich im Rahmen hält. Und man nicht zu laut dabei singt :-)
Nein im Ernst, wenn es nicht anders geht, darf man auch nachts duschen.