Anzeige wegen Nötigung/Drohung?

9 Antworten

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ich würde es einfach abwarten- das risiko des versands liegt beim käufer. wenn er kein versichertes paket bezahlt, ist er selber schuld. das kann ihm dann sein eigener anwalt so sagen - was ihn dann was kostet, aber sonst niemanden.

mit den würde ich gar nicht mehr diskutieren- sonst wirst du zu forsch und der hat dich wegen beleidigung.

wiki01  02.06.2018, 07:16
das risiko des versands liegt beim käufer.

Nein. Das Risiko geht auf den Transporteur über.

Schokolinda  02.06.2018, 09:28
@wiki01

nur wenn der transporteur entsprechend bezahlt wird (versicherte sendung).

wiki01  02.06.2018, 11:03
@Schokolinda

Nein, aber dann ist das Risiko versichert. Auch das Risiko des unversicherten Versandes trägt der Transporteur. Ich übertrage das Risiko in dem Moment, indem ich die Gebühr für den Versand bezahle. Habe ich gerade durch, nachdem ich eine Vignette online bestellt habe, die per normalem Brief verschickt wird, und nicht angekommen ist.

DerStilleTyp 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 01:49

Danke

Schokolinda  02.06.2018, 01:51
@DerStilleTyp

ich seh da keine drohung/nötigung- der kündigt nur an, dass er sein recht ausüben wird. jeder hat das recht, einen antwalt zu befragen oder eine anzeige zu machen. das ist daher keine drohung. drohung ist was wie: ich hau dir aufs maul. oder: ich werde deinen ruf bis nach timbuktu zerstören.

DerStilleTyp 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 01:52
@Schokolinda

Danke für die schnelle Antwort vor allem um die Uhrzeit.

Hätte der Typ wirklich einen Anwalt eingeschaltet, hätte der ihm sicher mitgeteilt, dass beim handel zwischen Privatkaufleuten das Versandrisiko zu 100% beim Käufer liegt.

Er hätte sich ja für einen versicherten Versand mit Sendungsnummer entscheiden können. Und auch dann würdest im Verlustfall nicht du, sondern der Versanddienstleister haften.

Du kannst da also ganz entspannt sein. Sag dem Kerl, dass du nichts weiter tun kannst, wenn die Ware nicht ankommt und dass du von ihm ab sofort nicht mehr belästigt werden willst.

DerStilleTyp 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 01:49

Super danke

ronnyarmin  02.06.2018, 02:57
@DerStilleTyp

Gar nichts ist super. Du kannst nicht nachweisen, die Uhr abgeschickt zu haben.

Es ist zwar richtig, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt. Dazu muss die Uhr aber erstmal versendet worden sein. Und das kannst du nicht belegen.

Der typ ist ein spinner. Du hast keine Straftat begangen.. Was will er Anzeigen? Die uhr ist unterwegs.. Hacke nochmal nach ob die Uhr tatsächlich sicher unterwegs ist, wenn ja ist alles gut.

Normalerweise ist ein Versand von 3 Tagen bis einer Woche normal.

ronnyarmin  02.06.2018, 02:58

Bei unversichertem Versand kann man weder was hacken noch nachhaken.

123Nephthys  02.06.2018, 20:59
@ronnyarmin

Hab mich verschrieben und man kann einen Nachforschungsantrag stellen..

Da das Transportrisiko auf das Transportunternehmen übergeht, ist man als Versender (fein) raus.

Nein. Wenn alles so ist, wie du gesagt hast, kannst du einfach sagen und auch denken "mach doch".