Autofahrer wegen Nötigung anzeigen
Hi leute, ich war gestern mit meinem Rennrad aufm Weg von der Arbeit nach Hause und bin auf der Straße gefahren, da der Radweg teils von Wurzeln angehoben und teils von Autos zugeparkt war. Da fuhr ne Frau ziemlich nah von hinten auf und hat gehupt und sich aufgeregt. Bei der nächsten Gelegenheit wo die Straße breiter wurde bin ich weiter rechts gefahren (mach ich sonst auch so, bin kein militanter Radfahrer) und die frau hat ziemlich knapp überholt, ist nicht mal nen Meter wieder vor mir eingeschert und ist dann 20m weiter an ner roten Ampel stehen geblieben. Als ich sie dann überholen wollte hat sie mich mit dem Auto auf den Bürgersteig gedrängt, aber mit meinen 20mm Reifen kann ich natürlich nicht so über den hohen Bordstein hopsen. Musste dann ne Vollbremsung hinlegen um nicht kolossal auf die Fresse zu fliegen. Als ich die Frau an der nächsten roten Ampel mal drauf angesprochen hab, hat sie mich nur angeschrien weil ich auf der Straße fahre, und was mir denn einfiele usw... Jetzt die Frage: bringt es was, die anzuzeigen, wenn ich sonst keine Zeugen habe (sie auch nicht, war alleine im Auto)? An wen muss ich mich da wenden? Können da kosten auf mich zukommen?
Bevor jetzt jemand mit so nem Blockwart-Denunziantentum-Kampfradler-Scheiß ankommt: Ich fahre jeden Tag mindestens 30km mit dem Fahrrad zur Arbeit und zurück, und fast jeden Tag ist irgendwas mit Autos die einem die Vorfahrt nehmen oder bekloppt überholen, ich habe nie jemanden angezeigt. Höchstens mal an der nächsten roten Ampel gewunken oder so. Aber da wurde ich vorsätzlich von der Straße gedrängt und das war nu wirklich daneben!
9 Antworten
Ja, Du KANNST Anzeige erstatten (da kann man neben einer Nötigung möglicherweise auch eine versuchte gefährliche Körperverletzung draus konstruieren und die ist mächtig strafbar ) und Du SOLLTEST auch Anzeige erstatten. Solche Leute haben im Straßenverkehr nix zu suchen.
Ein "Aussage gegen Aussage" gibt es im Strafrecht nicht. Es gibt nur glaubwürdige und unglaubwürdige Aussagen. Und man muß sich ja auch immer fragen, welchen Grund Du haben solltest, Dir völlig unbekannte Menschen fälschlicherweise anzuzeigen und Dich damit selbst strafbar zu machen. Davon hättest Du ja nix.
Kosten entstehen Dir dabei im Übrigen nichct. Strafanzeigen sind kostenlos.
Du brauchst keine Rechtsberatung. EIne Strafanzeige ist nichts anderes als die Schilderung eines Ereignisses, das statttgefunden hat. Zu beurteilen, ob und wegen was sich jemand strafbar gemacht hat, ist überhaupt nicht Deine Aufgabe. Auch nicht, der Polizei gleich einen gelösten Fall vorzulegen. Fahr einfach zum nächsten Polizeirevier, schildere dort, was passiert ist und bestehe (selbst wenn man Dir das ausreden will, was machmal vorkommen) auf die Aufnahme Deiner Anzeige.
Den Rest macht dann die Polizei alleine. Damit hast Du überhaupt nix mehr zu tun. Und dann wird die Frau am Ende eben bestraft oder auch nicht. Du bist in dem weiteren Verfahren nur noch interessant, wenn Deine Zeugenaussage noch mal benötigt werden sollte.
Ein "Aussage gegen Aussage" gibt es im Strafrecht nicht.
GERADE im Strafrecht gibt es das. Zum Glück! Die Anzeige kostet nichts, das ist richtig, entstehen aber Gerichtskosten und Anwaltskosten, so werden diese umgelegt, meist zum Nachteil desjenigen, der den Prozess verliert. Eine "versuchte gefährliche Körperverletzung" impliziert eine Absicht, die ist nicht nachweisbar, so wie alles andere auch nicht, also bitte auf dem Teppich bleiben.
@Nussbecher
Das, was Du da schreibst, zeugt (glücklicherweise) von grober Unkenntnis. Den Anzeigeerstatter trifft absolut und definitv keine Kostentragepflicht. Sollte es anders sein, wirst Du es ja mit Links oder Nennung von Gesetzesstellen belegen können.
Für eine gefährliche Körperverletzung reicht bedingter Vorsatz auch. Wer mit seinem Kfz einen Radfahrer schneidet, nimmt dessen Verletzungen billigend in Kauf. Das reicht aus.
So etwas erlebe ich als Radfahrer auch oft. Anzeigen ist wegen des von dir genannten Mangels an Zeugen aussichtslos. Es gibt zwei Möglichkeiten. Bei deren Erläuterung werde ich aus rechtlichen Gründen nur Andeutungen machen können.
Als Radfahrer ist man stets der Schwächere. Aber Autofahrer haben ebenfalls eine Schwachstelle: Sie lieben die Unversehrtheit ihres Autos. D. h. sie kriegen einen Anfall, wenn sie Kratzer im Lack haben, oder ihren Außenspiegel verlieren. Ich möchte für alle Juristen unter den Lesern ausdrücklich darauf hinweisen, dass man keinen Sachschaden zufügen darf, aber wenn ganz plötzlich - aufgrund einer gefährlichen Situation im Straßenverkehr - diese Unversehrtheit des Autos nicht mehr gegeben ist, solltest du als Radfahrer zusehen, dass man dich nicht "fälschlicherweise" und "unschuldig" verdächtigt, Sachschaden zugefügt zu haben. Flüchten ist nicht erlaubt und gemein, weil der Autofahrer sich ja kein Kennzeichen notieren kann.
Wenn du die Situation kontrollieren kannst - das kann man ja meistens, weil man als Radfahrer diese gefährlichen Situationen oft schon Sekunden vorher ahnt - und vom Rad fällst, kommt es zu einem Verkehrsunfall. Sollte der Autofahrer flüchten, wäre es vorteilhaft, wenn du dir das Kennzeichen merkst und beim Sturz Kontakt mit dem Auto gehabt hättest, der Spuren z. B. im Lack hinterlassen hat. Das macht eine evtl. Beweisführung später einfacher. Das hört sich alles sehr spektakulär an, aber wenn man etwas sportlich ist und fallen kann, muss man sich nicht ernsthaft verletzen. Aus versicherungstechnischen und gesundheitlichen Gründen solltest du dennoch auf Polizei und Krankenwagen bestehen, auch wenn der Abtransport mit einem Krankenwagen dem Unfallverursacher besonders teuer zu stehen kommt. Sicher ist sicher. Nach Monaten kommt es dann zur Verhandlung. Schuld bekommt bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer fast immer der Autofahrer. Manche Autofahrer lernen es sonst nie. Belehren lassen sie sich, wenn überhaupt nur von einem Amtsrichter. Ich habe das selbst schon oft durchexerziert. Allerdings muss man sich als Radfahrer, der stets an den selben Amtsrichter gerät irgendwann die "unverschämte" Frage gefallen lassen, ob man "unfallträchtig" wäre.
Ich möchte hier nicht missverstanden werden und darauf hinweisen, dass ich nicht zu einer Straftat aufrufe und Vorspielung falscher Tatsachen eine Straftat sein können.
Wenn du keine Zeugen hast, ist das sinnlos. Sie hatte einen Beifahrer, und der wird ihre Variante bezeugen
Woher weißt du, dass sie einen Beifahrer hatte. Warst du das selbst in dem Auto?
Sie war alleine im Auto! Lies nochmal...
Um sie anzuzeigen müsstest Du ihr das auch nachweisen. Nun kommt das Problem dass man als Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Autos zwar vorbeifahren darf, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Also auch Du hast Dich Gesetzwidrig verhalten, eine Anzeige könntest Du machen, wenn Du sie nicht selbst verklagen willst kostet Dich das auch nichts. Ob da jemals was raus kommt glaub ich nicht. Zu Bedenken würde ich geben, dass Radfahrer für mich zu den schlimmsten Umweltsündern im Strassenverkehr zählen. Ich mein: Müssen die Kraftfahrzeuge jedes mal unnötig Sprit verblasen um einen Radfahrer zu überholen, der an der Ampel ein paar Meter weiter vorne sein wollte?
Ich bin nicht mit dem Rad unterwegs weil ich nen Umweltnazi bin, sondern weil es günstiger als ein Auto und schneller als der ÖPNV ist
Keiner muss mich überholen, wenn man nicht mit den erlaubten 50 sondern mit meinen 35-55 unterwegs ist tuts auch nicht weh. bei der nächsten Kreuzung schwenk ich nach rechts und bremse und alle dürfen ohne große mühe überholen.
Das ganze rasen bringt beim Berufsverkehr auch nichts, zum Schluss bin ich fast immer schneller. Ich fahr ja durch die Stadt und nicht über die Landstraße.
Also ich wollte Dich jetzt nicht angreifen. Ich find´s auch toll wenn´s noch vernünftig denkende Radfahrer gibt. Durch den Berufsverkehr in einer Stadt komm ich auch nicht auf die Idee ein Radfahrer zu überholen, es sei denn er fährt wirklich langsam. Da war nur diese Passage als ich sie an der Ampel überholen wollte drückte sie mich so gegen den Bordstein, dass ich fast nen Abflug gemacht hätte oder so ähnlich. Ich denk mal, Du bist da an ne dumme Sau geraten. Davon gibt´s leider zu viele, auch männlich. Machen kann man nur schwer was.
Es wird im Endeffekt Aussage gegen Aussage stehen, wenn sie es nicht zugibt und dann gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" Die Gerichtskosten wirst du dann wahrscheinlich übernehmen müssen. Ohne Zeugen bringt das nichts. Und es muss nachgewiesen werden, dass der radweg zugeparkt war, sonst kann man dich drankriegen. Denn als Radfahreh musst du den radweg benutzen, wenn er vorhanden ist und nicht zugeparkt ist. Du hättest in dem Falle vor Ort die Polizei anrufen sollen/können, um die Falschparker dranzukriegen, jetzt kannst du es nicht mehr nachweisen.
Dass man als Radfahrer stets den Radweg benutzen muss, stimmt so nicht. Die uneingeschränkte Pflicht wurde bereits mit der "Fahrradnovelle" 1998 aufgehoben und 2009 noch einmal präzisiert. Aktuelle Urteile bestätigen dies immer wieder.
http://www.kfz.net/autonews/urteil-keine-generelle-pflicht-zur-radwegnutzung-30299/
Das schrieb ich doch oben. Wenn er zugeparkt ist, kann man ihn natürlich nicht benutzen. Nur kann doch jetzt nicht mehr nachgewiesen werde, DASS er zugeparkt war.
Auch wenn er zugeparkt ist, braucht man diesen nicht zu benutzen. Und den Richter möchte ich sehen, der einen Radfahrer verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wenn die Geschwindigkeit zwischen 35 und 55km/h beträgt.
Hab auch das Gefühl, dass das ganze nichts bringt... Schon blöd dass man da absolut machtlos ist...
Ja gut, und an wen wende ich mich da? Einfach mal bei ner Polizeiwache vorbeischauen, beim Ordnungsamt anrufen, nen Anwalt suchen? Gibt es sowas wie kostenlose Rechtsberatung? Es ist nicht so, dass ich wenig Geld habe, ich habe kaum Geld. Deswegen muss ich mir jeden Schritt gut überlegen. Und lust auf Gerichtskosten zu tragen weil die Tante sich nen besseren Anwalt leisten konnte hab ich auch nicht!