Möglicherweise Anzeige bzw. Schulstrafe?

4 Antworten

Brauchst dir überhaupt keine Sorgen zu machen , dass du die Person Filmst für den privaten Gebrauch ist nicht strafbar. Und da du es nicht Online gestellt hast oder weitergeschickt hast, hast du dich auch nicht Strafbar gemacht. Also kannst du durchatmen (:

Ich nehme an, du meinst "weder online gestellt", nicht "wieder".

Eine Anzeige ist sinnfrei, denn du hast keine Straftat begangen. Zudem bist du unter 14 und nicht strafmündig.

Als Strafe finde ich beim Punkt 18, dass das Handy eingezogen werden kann. Das kann im akuten Fall geschehen, aber nicht ein paar Tage später nur weil igrend jemand anderes behauptet, du habest das Handy benutzt. Der Film ist gelöscht, also gibt es noch nicht mal Beweise, dass das Handy eingeschaltet war. Falls der Junge also tatsächlich sagt, du hättest das Handy benutzt, fordere ihn auf nachzuweisen, dass es eingeschaltet war.

Jugendliche drohen doch bei jeder Gelegenheit mit Anzeigen, Polizei und sonstiges. Lass dich doch nicht davon einschüchtern..

Außerdem drohte sie mit einer Anzeige. Ich habe das Video wieder online gestellt noch versendet ,

.

Lasse sie doch - sinnlos - drohen und Dich davon nicht beeindrucken.