Belästigung und Bedrohung am Arbeitsplatz, was tun?

6 Antworten

Dein ArbG ist im Irrtum wenn er meint, das ginge ihn nichts an. Er hat eine Fürsorgepflicht und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er diesem Komiker nicht Einhalt gebietet!

Eine Anzeige gegen den Kollegen wegen Bedrohung und eine Verfügung auf Unterlassung sind natürlich möglich. Fraglich ist nur, ob das die letzten 14 Tage tatsächlich noch was bringt.

Solltest du aufgrund des psychischen Drucks krank geschrieben werden, geht an der Lohnfortzahlung ebenfalls kein Weg vorbei. Solche Klagen müssen auch gar nicht teuer werden. Die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte nehmen deine Klage kostenlos entgegen. Dafür braucht man keinen Anwalt.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 00:11

ich werde nach geleisteter Arbeit bezahlt...

Wo kann ich denn eine solche "Verfügung auf Unterlassung wegen Bedrohung" beantragen, oder muss ich das selber zusammentippen?

ralosaviv  15.05.2013, 00:15
@ProfSchlaumeier

Auch wenn eine Bezahlung nach geleisteten Stunden erfolgt ist, hat der ArbG im Falle einer Erkrankung den Durchschnitt der letzten 3 Monate weiter zu zahlen.

Für eine Unterlassungsanordnung brauchst du einen Gerichtsbeschluss und der geht eben auf normalem Weg sehr langsam. Es sei denn, du nimmst dir einen Anwalt und der beantragt bei Gericht eine Einstweilige Verfügung. Dann hast du das Ding binnen 48 Stunden. Den Anwalt müsste dein Herr Kollege bezahlen, wenn du keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 00:24
@ralosaviv

und wenn ich bei meinem Minijob drei Monate lang nicht arbeite, bekomme ich auch drei Monate lang kein Geld!

Den Anwalt müsste dein Herr Kollege bezahlen, wenn du keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast.

Was ist denn "Prozesskostenhilfe"?! Nein, ich bin kein Sozialhilfeempfänger und wäre theoretisch finanziell dazu in der Lage das zu zahlen... Ich weiß nur nicht, wieso ICH dafür zahlen muss, wenn ich sogar das Recht habe, von dem Id*iot nicht beleidigt und bedroht zu werden!

Ich weiß irgendwas von 150€ Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz, hilft dir das weiter?

ralosaviv  15.05.2013, 00:30
@ProfSchlaumeier
und wenn ich bei meinem Minijob drei Monate lang nicht arbeite, bekomme ich auch drei Monate lang kein Geld

wenn du dir das gefallen läßt....... Rechtlich ist das jedenfalls dann nicht korrekt, wenn der Arbeitsausfall vom ArbG zu vertreten ist.

Man muss nicht Sozialhilfeempfänger sein, um Anspruch auf PKH haben zu können. Grds. sollte dein Kollege die Anwaltskosten übernehmen müssen, da er dich aufgrund seines Verhaltens mehr oder weniger zu dieser Maßnahme gezwungen hat und dir zum Ersatz der Kosten auch verpflichtet ist. Ruf die Rechtschutzversicherung an. Im schlimmsten Fall musst du nur die Selbstbeteiligung vorlegen und bekommst das später auch vom Kollegen zurück.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 15:36
@ralosaviv

nein, wenn der Arbeitsvertrag sagt, dass ich nach geleisteter Arbeit bezahlt werde, hat er das Recht, wenn ich krank bin, mir die Stunden, die ich sonst gearbeitet hätte zu streichen...

Versuch dich doch einfach bei der Polizei sich zu informieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dir helfen werden, wenn du wie in deinem Fall Zeugen oder andere Beweismaterialien hast. Falls es aber dennoch nicht klappt, würde ich an deiner Stelle paar Kollegen um Hilfe bitten. Vielleicht lässt sich dadurch der Volldepp einschüchtern. Falls nicht, würde ich bei der Arbeit erst gar nicht erscheinen. Melde dich einfach krank und wenn dein AG "rummuckt" versuch es ihn einfach zu erklären. Wenn er es nicht versteht, kannst du auch Zuhause bleiben und dich vom Arzt krankschreiben lassen wegen psych. Problemen. Schließlich hörst du so oder so auf :)

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:45

ja, aber ob ich dann mein Geld, das ich immer einen Monat im Nachhinein erhalte, für die in diesem Monat bereits geleisteten Stunden bekomme ist fraglich...

Hast Du wegen dieser Person gekündigt? Ich würde deinen Arbeitgeber schriftlich auffordern was zu unternehmen. Du kannst Anzeige erstatten wegen Belästigung, aber einen Anwalt wäre besser.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:27

ich habe auch wegen dieser Person gekündigt, aber auch, weil für das wenige Geld, was ich dort verdiene meine Zeit und Nerven sicherlich besser nutzen könnte... Außerdem sind die Arbeitszeiten auch ziemlich besch**ssen, sodass ich keinen Grund sehe, dort weiter zu arbeiten!

Party700  14.05.2013, 23:31
@ProfSchlaumeier

Bekommst Du dann eine Sperre vom Arbeitsamt? Oder hast Du einen neuen JOB? Ich würde auch zum Artzt... krankschreiben.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:34
@Party700

mit dem Arbeitsamt hab ich nix am Hut!

einen neuen Job habe ich in Aussicht, allerdings ist das auch noch nicht unter Dach und Fach :)

achso: Ich kann auch einfach nicht mehr arbeiten, auf das Geld bin ich mittlerweile nicht mehr so angewiesen... aber haben oder nicht haben... das ist nun die Frage...

Ich suche einfach nur einen Weg, dass ich bis Monatsende weiter zur Arbeit kann, ohne, dass mir der Kollege auf den Sack geht!

Party700  14.05.2013, 23:40
@ProfSchlaumeier

Verstehe ich nicht...bist auf das Geld nicht angewiesen und mit dem Arbeitsamt hast du auch nichts am Hut. Ja warum gehtst Du dann noch dahin und tust Dir das an. Ich würde mich krankschreiben lassen....

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 00:26
@Party700

Ich bin noch Schüler und möchte mir finanziell etwas ansparen, auch wenn es mühsam erarbeitet ist... aber lasse mich nicht von einem solchen Idi**ten daran hindern!

crazykitty1990  15.05.2013, 01:05
@ProfSchlaumeier

Aber du hast auch keine Probleme, nicht? Mit Hand gegen Stirn klatsch

Am Besten suchst du dier so schnell es geht einen Neuen Job, und reichst danach die Notwendigen schritte ein diesen Bastart büssen zu lassen. Mal angenommen ihm würde Gekündigt werden, dann währst ja du den Sündenbock und du könntest noch weniger auf die Strasse als heute.

Viel Glück.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:19

ich habe bereits vorher gekündigt, muss aber noch bis zum 31. dort weiterarbeiten!

Eesha  14.05.2013, 23:23
@ProfSchlaumeier

Ggf. Kannst du dich vom Arzt krankschrieben lassen wegen Psychischer Probleme

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:31
@Eesha

ansich die Arbeit ist nicht das, was mich stört, sondern einfach nur der Typ, der mich nicht in Ruhe lässt...

Außerdem ist die Sache finanziell recht riskant, da ich meinen Lohn (nach geleisteter Arbeit gewertet) immer einen Monat im Verzug bekomme. Wenn ich nun nicht mehr bei der Arbeit erscheine, kann es sein, dass ich meinen letzten Lohn für die bereits geleisteten Stunden nicht mehr bekomme, und das wäre sehr ärgerlich!

Party700  14.05.2013, 23:33
@ProfSchlaumeier

So einfach ist das nicht die müssen zahlen.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:37
@Party700

was mein Chef muss oder kann, sind zwei unterschiedliche Welten... Er kann sagen, dass ich bis Monatsende meine Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt habe und mir daher den letzten Lohn verweigern... theoretisch sogar für die geleisteten Stunden...

Eesha  14.05.2013, 23:50
@ProfSchlaumeier

Dein Chef ist kaa*cke.. Der soll dir mal besser helfen und sich den Finger aus m A*** nehmen oder hat er angst vor seinem eigenen Arbeiter..

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 00:13
@Eesha

er hat keine Angst vor seinen eigenen Angestellten, aber was er nicht sieht, macht ihn auch nicht heiß... und spart ihm somit stress und anstrengung... wenn du verstehst, was ich meine...

Sag dem AG, wenn er das übergeht, musst du die Polizei einschalten.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 23:22

aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet sich dort einzumischen, mal ganz davon abgesehen, dass der Kollege dann sagen wird: Ich bin sooooooooooo unschuldig, ich hab doch gar nichts gemacht.....

Damit mach ich mich doch nur lächerlich!

ralosaviv  15.05.2013, 00:10
@ProfSchlaumeier

Der ArbG ist SEHR WOHL verpflichtet, sich einzumischen. Und wie kann der Kollege noch behaupten er sei unschuldig, wenn er bereits im Beisein des ArbG Drohungen ausgesprochen hat? Das ist nicht lächerlich, sondern dein gutes Recht, dass du den ArbG aufforderst dafür zu sorgen, dass du auf der Arbeit keine Schäden erleidest.

ProfSchlaumeier 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 00:18
@ralosaviv

ich bin auch schon hingegangen und habe chef gebeten, dem Kollegen einfach nur neutral, sachlich und unbefangen zu sagen, dass er mich in Ruhe lassen soll...

aber dann kam irgendwas wie "wenn Sie mir jetzt erzählen, dass ER Sie bedroht, dann kommt ER an und behauptet das Gegenteil", woraufhin ich meinem Chef sagte, dass er diese Bedrohungen sogar mitbekommen hat und den Kollegen bat, sich einmal abzuregen und neutral zu bleiben...

das zeigt mir einfach nur, dass mein Chef keinen Bock hat sich in solche Sachen einzumischen...