Anzeige wegen mehrfacher rufschädigung?

7 Antworten

Natürlich!!! Erwähne auch die Person welche dich darauf hinwies'. Aber zur Polizei gehen bringt leider nichts...Du solltest direkt zu einem Anwalt gehen. Dieser versucht ersteinmal ohne ein Gerichtsverfahren dieses Verhalten zu unterbinden in dem die/der Beschuldigte angeschrieben wird und ein Gerichtsverfahren erwähnt wird. Ebenso kann der Rechtsanwalt beim Amtsgericht einen Bußgeld Antrag einzufordern. Sollte danach noch etwas passieren, gibt es eine Geldstrafe. Geht es dann noch weiter kann Klage eingereicht werden. Ein Beratungsgespräch ist Kostenlos. Darf aber nicht 30min und/oder 50€ überschreiten. Die Kosten übernimmt der Bund. Einfach zum Amtsgericht ohne Termin. Personalausweis mitnehmen und Lohnbescheinigung oder Hartz4Ding mitnehmen. Nach 15min bist du wieder raus und kannst dir einen RA für Strafrecht suchen. Viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anzeigen geht eigentlich immer

Ob was bei rumkommt ist halt die Frage

Werden Beleidigungen und Drohungen ausgesprochen?
Oder vielleicht nur Meinungen über dich?
Wird die finanzieller Schaden damit zugefügt?
Ich denke das wird individuell gesehen werden müssen.

Poste doch mal Wort wörtlich was man über dich zu jemand anderen gesagt hat, dann kann man das vielleicht bewerten

Dave0000  06.03.2019, 15:57

Wie gesagt müsste man zur Bewertung den Genauen Wortlaut kennen

Julianschmidt92 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 15:18

Nicht direkt gegen Mich aber über ein Familien Mitglied er behauptet sachen die der person ein finanzieller schaden zufügen kann. Er zieht aber den Ruf der ganzen familie in den Dreck da mich schon leute darauf ansprechen

Wenn du die üble nachrede nachweisen kannst ... dann schon.. (Mundpropaganda zählt da nicht wirklich (zb der hat dies und jenes zu mir gesagt) .. außer du hast genügend zeugen die dies bestätigen können

Falls du betroffen bist, geh mit beweisen zum Rechtsanwalt.. und falls noch eine Person betroffen ist.. sollte die mit gehen ..

Du kannst eine Anzeige nach § 186 StGB machen. Allerdings müssen dann schon konkrete Vorfälle angeführt werden, was meistens recht schwer ist.

Das Familien Mitglied hat schon Anzeige erstattet kann ich dagegen auch rechtlich vorgehen?

Du bist nicht Geschädigter, also nein.