Rufschädigung oder Nachrede?

7 Antworten

Strafantrag wegen Übler Nachrede stellen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

SebWonderchild 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 14:53

danke das hilft mir sehr!

Bitterkraut  02.07.2019, 15:52
@SebWonderchild

Kannst du ergänzen mit

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Mit Kredit ist hier Glaubwürdigkeit gemeint, nicht dein Bankkredit.

Deine Verzweiflung verstehe ich gut. Es geht jetzt darum, sie möglichst schnell hinter Dir zu lassen. Ja, Du kannst zum Anwalt rennen. Kostet jedoch viel Geld und Kraft und am Ende streiten die Schwätzer alles ab und Du bist der Dumme.

Zudem ein Vorwurf des Fremdgehens keine Ehrabschneidung ist.

Wie Du ja selbst erkannt hast, ist eine schneller Lösung erstrebenswert.

Deine Ex-Freundin ist zutiefst verletzt und in ihrem Schmerz schlägt sie um sich. Wie willst Du mit jemandem im Ausnahmezustand "normal" reden? Das geht nicht.

Schicke ihr Blumen und eine nette Karte: "Danke für alles, was ich mir dir erleben durfte. Ich wünschte mir, ich hätte die Situation lösen können, ohne Dich so zu verletzen. Bitte verzeih' mir."

LouPing  02.07.2019, 15:23
Schicke ihr Blumen und eine nette Karte: "Danke für alles, was ich mir dir erleben durfte. Ich wünschte mir, ich hätte die Situation lösen können, ohne Dich so zu verletzen. Bitte verzeih' mir."

Vorsicht, das kann bei der derzeitigen emotionalen Ausnahmesituation auch missverstanden werden. Für RTLII sicher ein Zuschauermagnet, in der Realität aber riskant.

Ich halte klare Kante für besser- entweder ignorieren oder Klartext. Es handelt sich hierbei um Erwachsene, es sollte also möglich sein deutlich Grenzen zu setzen.

Anzeige oder Anwalt füttern die angespannte Situation nur unnötig.

Mauritan  02.07.2019, 16:59
@LouPing

Stimme absolut zu, dass die Karte KLAR sein muss, dass es bei der Trennung bleibt.

LouPing  02.07.2019, 17:06
@Mauritan

Mit netter Karte und Blumen schwierig - höflich und neutral währe wohl die bessere Alternative.

Geh zur Polizei und lass dich bzgl. Anzeige beraten.

Alternativ schriftlich den betreffenden Personen Anzeige androhen.

SebWonderchild 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 14:46

und macht es einen unterschied ob die nachrede der wahrheit entsprechen oder von den nachrednern ausgedacht sind?

GutenTag2019  02.07.2019, 14:48
@SebWonderchild

Bestimmt. Die Wahrheit sollte man hier in D noch sagen dürfen.

SebWonderchild 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 14:42

danke für die schnelle antwort, ist einzuschätzen ob eine Anzeige in frage kommt? und gibt es online eine möglichkeit solche anfragen zu stellen?

GutenTag2019  02.07.2019, 14:44
@SebWonderchild

Ich würde das lieber persönlich vor Ort besprechen. Mündlich und schriftlich ist eben doch ein Unterschied. Überlege dir vorher genau die Formulierungen der üblen Nachrede!

SebWonderchild 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 14:45
@GutenTag2019

sie meinen welche sätze ich im gespräch versuche zu zitieren?

GutenTag2019  02.07.2019, 14:47
@SebWonderchild

Ja. Ich denke, dass es vergleichbar mit den Bewertungen im Internet ist. Wenn diese Leute das vage formulieren ist es anders zu bewerten, als wenn die Behauptung als Fakt aufgestellt wird, die dann eben zu beweisen wäre.

Anhand deiner Frage konnte ich nicht erkennen, dass du die Vorwürfe abstreitest...

Wenn sie der Wahrheit entsprechen, darf sie das natürlich auch erzählen.

Ansonsten nicht. §186 oder §187 StGB.

Wenn das Getratsche der Wahrheit entspricht, hilft wohl nur, bereits selbst im Vorfeld die Karten auf den Tisch zu legen.

SebWonderchild 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 14:55

es ist nicht wahr, sonst würde ich nicht so einen aufstand machen :)