Rufschädigung oder Nachrede?
Hallo,
Meine ex-Freundin hat im Verlauf der letzten woche samt ihrer schwester und ihreres Bruders (alle deutlich über 18), begonnen mich und meine jetztige freundin extrem zu belästigen und dinge über mich erzählt die meinen ruf bei meiner jetztigen freundin und bei allen anderen mitmenschen schädigt. Diese belästigung und diese Nachrede hat einen so schädigenden grad erreicht dass ich ernsthaft über rechtliche schritte nachdenke. ich habe durchaus versucht normal mit meiner ex-freundin zu reden, jedoch führt kein weg zu einer angemessenen lösung.
die aussagen ihrer seits beziehen sich auf vorwürfe des fremdgehens und anderer untreue taten, ich bitte um verständnis und um eine hilfreiche antwort wie ich weiter mit dieser situation umgehen kann. vielen dank
7 Antworten
Strafantrag wegen Übler Nachrede stellen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble NachredeWer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Kannst du ergänzen mit
§ 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Mit Kredit ist hier Glaubwürdigkeit gemeint, nicht dein Bankkredit.
Deine Verzweiflung verstehe ich gut. Es geht jetzt darum, sie möglichst schnell hinter Dir zu lassen. Ja, Du kannst zum Anwalt rennen. Kostet jedoch viel Geld und Kraft und am Ende streiten die Schwätzer alles ab und Du bist der Dumme.
Zudem ein Vorwurf des Fremdgehens keine Ehrabschneidung ist.
Wie Du ja selbst erkannt hast, ist eine schneller Lösung erstrebenswert.
Deine Ex-Freundin ist zutiefst verletzt und in ihrem Schmerz schlägt sie um sich. Wie willst Du mit jemandem im Ausnahmezustand "normal" reden? Das geht nicht.
Schicke ihr Blumen und eine nette Karte: "Danke für alles, was ich mir dir erleben durfte. Ich wünschte mir, ich hätte die Situation lösen können, ohne Dich so zu verletzen. Bitte verzeih' mir."
Schicke ihr Blumen und eine nette Karte: "Danke für alles, was ich mir dir erleben durfte. Ich wünschte mir, ich hätte die Situation lösen können, ohne Dich so zu verletzen. Bitte verzeih' mir."
Vorsicht, das kann bei der derzeitigen emotionalen Ausnahmesituation auch missverstanden werden. Für RTLII sicher ein Zuschauermagnet, in der Realität aber riskant.
Ich halte klare Kante für besser- entweder ignorieren oder Klartext. Es handelt sich hierbei um Erwachsene, es sollte also möglich sein deutlich Grenzen zu setzen.
Anzeige oder Anwalt füttern die angespannte Situation nur unnötig.
Geh zur Polizei und lass dich bzgl. Anzeige beraten.
Alternativ schriftlich den betreffenden Personen Anzeige androhen.
und macht es einen unterschied ob die nachrede der wahrheit entsprechen oder von den nachrednern ausgedacht sind?
Bestimmt. Die Wahrheit sollte man hier in D noch sagen dürfen.
danke für die schnelle antwort, ist einzuschätzen ob eine Anzeige in frage kommt? und gibt es online eine möglichkeit solche anfragen zu stellen?
Ich würde das lieber persönlich vor Ort besprechen. Mündlich und schriftlich ist eben doch ein Unterschied. Überlege dir vorher genau die Formulierungen der üblen Nachrede!
sie meinen welche sätze ich im gespräch versuche zu zitieren?
Ja. Ich denke, dass es vergleichbar mit den Bewertungen im Internet ist. Wenn diese Leute das vage formulieren ist es anders zu bewerten, als wenn die Behauptung als Fakt aufgestellt wird, die dann eben zu beweisen wäre.
Anhand deiner Frage konnte ich nicht erkennen, dass du die Vorwürfe abstreitest...
Wenn sie der Wahrheit entsprechen, darf sie das natürlich auch erzählen.
Ansonsten nicht. §186 oder §187 StGB.
Wenn das Getratsche der Wahrheit entspricht, hilft wohl nur, bereits selbst im Vorfeld die Karten auf den Tisch zu legen.
es ist nicht wahr, sonst würde ich nicht so einen aufstand machen :)
danke das hilft mir sehr!