Fahrraddiebstahl mit 16 Jahren?

7 Antworten

§ 248b
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

Ausserdem hast Du eine Vorstrafe. Kriegst vielleicht keinen Führerschein so schnell, wenn Du den haben möchtest oder sonstige Nachteile wo man ein Führugzeugnis vorlegen muss.

Das wird vor allem auf den Wert des Fahrrades ankommen und ob es abgeschlossen war. Mit Schloß knacken wird es nämlich ab 50,-€ Wert zum "Diebstahl im besonders schweren Fall" und dann wird eine Gerichtsverhandlung ziemlich wahrscheinlich und es werden ne Menge Sozialstunden. Andernfalls wirds vermutlich ne Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG und deutlich weniger Sozialstunden (vielleicht 10). Das alles gesetzt den Fall, daß Dir der Diebstahl angelastet wird.

Sollte es hier "nur" um Hehlerei (oder wenn Du es nur gefunden hast wäre es Unterschlagung) gehen, würdest Du wohl um eine Gerichtsverhandlung drumrumkommen und müßtest auch mit ca. 10 Sozialstunden rechnen.

In jedem Fall gilt: Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis. Nur wieder machen solltest Du das nicht.

 

Da du es ja scheinbar nicht selbst warst, wäre es besser die Wahrheit zu sagen,auch wenn du dafür jemand in die Pfanne haust.Wenn der nicht einsieht,dass er dafür bestraft werden muss und nicht du,dann ist es kein guter Freund. Frage: Ist das Fahrrad wieder beim Besitzer?Ist es noch ganz?

Wenn du/ihr euch einsichtig zeigt, muss es nicht mal zu einer scharfen Strafe kommen.Am Ende entscheidet immer noch der Anwalt/Richter.

Für die Zukunft: Ehrlich sein und nicht Klauen :)

Bei Dir wird nun das Jugendamt und die Polizei an der Tür klingeln und um ein gespräch mit Dir und Deinen Eltern bitten. Je nach Budesland und Wohnort kommt ganz schnell eine Verhandlung oder das ganze zieht sich. Als unbeschriebenes Blatt wird sich die Strafe in Grenzen halten. Allerdings: Danach bist Du kein unbeschriebenes Blatt mehr.
Übrigens: Falls Du jemanden decken willst, solltest Du natürlich die Klappe halten. So klingst das ganze einfach nur nach großer Ausrede.  

Dann sagst Du die bei der nächsten Vernehmung die Wahrheit.

Und die wird als nächstes kommen bei der KriminalPolizei. Dann geht das ganze an die Staatsanwaltschaft. Wenn der meint, es wäre nötig, Anklage zu erheben, geht die ganze Sache vor Gericht.

Könnte aber auch ohne Gericht abgehen, da die Geschädigte ihr Rad wieder hat.