Anzeige wegen Mehlschaden?
Hey Leute, ich habe ja schon einmal nach Hilfe gefragt. Trotzdem begleitet mich das Thema noch.
zur Sachlage:
Ich habe ein Kumpel zum Geburtstag eingemehlt. 10m von einem Parkplatz entfernt. Nach 1 Tag hieß es auf einmal, dass ein Auto Mehl abbekommen hat und der Eigentümer des Autos direkt zur Werkstatt gefahren ist. Wir (5 Leute) haben aber kein Auto gesehen. Daraufhin habe ich bei dem "Geschädigten" angerufen und gefragt, ob man sich mal kurz persönlich ausprechen kann. Jedoch hat er dies abgelehnt. Er meinte auch, dass er den Schaden erst nen Tag später festgestellt hat. Nach einer Woche hat er denn eine Rechnung an die Schule geschickt. Diese Rechnung war ohne Firmstempel und beinhaltete den Satz: Starke Verschmutzung durch Mehl!. Es war eine Aufbereitung (78€). Er meldet sich nicht persönlich und meinte zu meinem Klassenlehrer, dass er kurz vor einer Anzeige ist.
Ps: Er meinte auch, dass er auf nen behinderten Parkplatz stand.
Meine Frage: Soll ich auf die Rechnung eingehen? Ich mache mir schon seit Tageb verrückt, obwohl ich mir einfach keiner Schuld bewusst bin und 4 Leute bezeugen können, dass in der Nähe weder ein Auto war. Ich stand neben meinen Klassenkamerad und habe kaum was abbekommen.
8 Antworten
Hallo oliv3r336,
Anzeigen / einen Strafantrag stellen, kann die Person aus einen einfachen Grund nicht:
Es liegt keine Straftat vor!
Und ob hier zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können bezweifle ich doch recht stark:
- wenn er den Mehlstaub erst einen Tag bemerkt haben will, wird ihm der Nachweis schwer fallen, dass Du der Verursacher warst
- bezweifle ich doch recht stark, dass ein wenig Mehlstaub eine kostenpflichtige Reinigung erforderlich machen würde,
- sind die Kosten viel zu hoch angesetzt. 5, 10 oder vielleicht auch wenn es hoch kommt 15 € währen hier vielleicht gerade angebracht.
Ich würde hier aber keinen Cent bezahlen. Die Forderung von 78€ wird er aber nicht durchsetzen können, egal ob eine Rechnung vorliegt oder nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke, dass du dich mit dem Thema in Verbindung gesetzt hast. Ich bin auch der Meinung, dass er uns vorerst den Schaden zeigen hätte müssen, bevor er diesen Wagen zur Werkstatt bringt. Ich habe ja auch 4 weitere Zeugen, die aussagen können, dass dort kein Auto stand
Es steht doch Aussage gegen Aussage.
und 4 Leute bezeugen können, dass in der Nähe weder ein Auto war.
Damit kommt er nicht weiter.
Er muss schon nachweisen, dass du ihm einen Schaden zugefügt hast.
Dass es zu einer Sachbeschädigung kam, bezweifel ich doch stark. Ein Staatsanwalt wird sich damit befassen.
Zivilrechtlich sind Ansprüche gegen dich möglich. Aber der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht und eine billige Autowäsche von weniger als 10 Euro lässt Mehl ganz leicht entfernen. 78 Euro ist keinesfalls akzeptabel.
Außerdem habe ich so meine Zweifel, ob überhaupt du als Verursacher gelten kannst. Ich würde die Sache vergessen und nicht weiter nachverfolgen.
Klar ist Sachbeschädigung eine Straftat. Jedoch muss der Geschädigte schon beweisen wer das Mehl auf sein Auto bebracht hat.
Es ist kaum anzunehmen das eine fremde Werkstatt einfach ne Rechnung schreib
Melde es deiner Haftpflichversicherung, die wird sich drum kümmern.
- ne Autowäsche kostet um die 10-15€
der Hinweis auf Behindertenparkplatz ist irrelevant.
nach einem Tag will ihm das auffallen; wer weiß was er sich zwischenzeitlich eingefangen hat
Naja, wenn er zur Polizei rennt und sagt, dass er auf einen Behindertenparkplatz stand, obwohl er nicht mal behindert ist? Denke ich schon, dass er dafür auch zur Rechenschaft gezogen wird.