Parkplatz Problem, Wechselkennzeichen

9 Antworten

Also: Mein Vater hat 2 Autos - einmal einen Dienstwagen und einmal Ein Jagdauto und die laufen auf Wechselkennzeichen - jetzt steht das Jagdauto die meiste Zeit ohne Kennzeichen auf einem Parkplatz vor dem Haus

Bedeutet "vor dem Haus" in diesem Zusammenhang, auf der Straße / in einer Parkbucht, oder auf Privatgrund?

unsre Nachbarn meinen dort ohne Kennzeichen zu parken sei illegal

Wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, haben sie allerdings Recht. Im öffentlichen Straßenraum ist das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen - und das betrifft eben auch die Fahrzeuge, die gerade das Wechselkennzeichen nicht montiert haben - verboten. Siehe dazu übrigens auch § 32 StVO.

thekio 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 16:16

es ist ein mit pflasterstein gekennzeichneter Parkplatz der rechts und links von zwei von uns gepflegten Grünflechen begrenzt wird

FordPrefect  18.02.2013, 16:23
@thekio

Dann ist er öffentlich zugänglich, und somit haben die Nachbarn Recht. Als Privatgrund im Sinne der StVO gilt hier nur ein Gelände, welches aufgrund baulicher Gegebenheiten (Einfriedung) vom öffentlichen Straßenraum klar abgetrennt ist.

Dein Vater sollte es sich leisten, beide Fahrzeuge anzumelden - wenn er einer Anzeige entgehen will!

an sich sollte dein vater informiert sein, wo er das auto ohne kennzeichen abstellen kann.

wenn nicht auf der kfzstelle anrufen und die frage ist beantwortet.

ich persönlcih würde aber davon ausgehen, das das auto nciht im öffentlcihen verkehrsraum ohne kennzeichen stehen darf.

wie soll man feststellen, ob es zugelassen ist?

Wenn das Fahrzeug kein Kennzeichen hat, muss es auf einem Privatgründstück stehen.

Es darf nicht auf der Straße stehen.

Tobi1979  18.02.2013, 15:49

Auch wenn es z.B. auf dem Parkplatz vor der Garage steht (Privatgrundstück) kann das immer noch öffentlicher Verkehrsraum sein. Dann muss es zugelassen sein und TÜV etc. haben. Erst bei Einzäunung wird "nicht-öffentlicher Grund" daraus.

thekio 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 16:09
@Tobi1979

was gilt als "einzäunen"?

links und rechts von dem Parkplatz sind solche Grünflächen mit Liguster-Sträuchen darauf, die von uns gepflegt werden (keine ahnung ob die uns gehören, aber ich glaube ja)

  • diese Grünflächen Grenzen den Gehsteig von der Straße ab
FordPrefect  18.02.2013, 16:43
@thekio

Es muss eine Einfriedung vorliegen, die nicht nur optisch den privaten vom öffentlichen Raum trennt (sprich: ein Zaun).

Auf dem EIGENEN Grundstück darf das Fahrzeug parken. Aber auf keinen Fall darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf der Straße parken. (auch nicht bei euch vor der Haustür). Wenn der Nachbar das ans Ordnungsamt meldet, wird der Wagen kostenpflichtig abgeschleppt.

Was isr machen könnt, ist irgendwo eine Garage anmieten.

thekio 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 16:12

wir wohnen in einem 400 Einwohner Ort - die nächste anmietbare Garage wäre geschätzte 20 km entfernt