Fahrerflucht bei den eigenen nachbarn?
hallo, ich habe neulich nacht den zaun unserer nachbarn beschädigt. neben den haus unserer nachbarn ist ein pkw stellplatz (nur eine kleine spielstraße trennt beides) . auf den besagten parkplatz habe ich das auto geparkt und den schaden erst am nächsten tag bemerkt. allerdings war schon anzeige gegen unbekannt wegen fahrerflucht erstattet worden. ich habe mich geeinigt, dass ich den schaden behebe und sie die anzeige zurücknehmen. jetzt wollen die polizisten allerdings namen wissen bzgl. der "fahrerflucht". ist das überhaupt fahrerflcuht ? ich meine das auto stand ja am unfallort und unsere wohnung ist an der der nachbarn angebaut.
und selbst wenn , was würde mir als strafe blühen ? führerscheineinzug ? ich bin aus der problezeit raus und unter 21 jahre alt.
mfg
8 Antworten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nennt sich das. Jedoch blüht dir nichts, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du nicht davon ausgehen musstest, dass ein Unfall passiert ist.
die Nachbarn können die Anzeige nicht zurücknehmen.
Bei Fahrerflucht besteht ein Öffentliches Interesse der Strafverfolgung. Also entscheidet der Staatsanwalt ob das verfolgt wird.
Die entsprechende Strafvorschrift ist § 142 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Du hast dich vom Unfallort entfernt - dass dein Auto noch dort steht und du direkt daneben wohnst, spielt keine Rolle.
Wie fast alle anderen Straftaten erfordert auch diese jedoch Vorsatz - das bedeutet, dass du straffrei bleibst, wenn du den Unfall nicht bemerkt hast und dies auch glaubhaft machen kannst. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft. Mit den Aussagen deiner Nachbarn sollte es dir leicht fallen, den Vorwurf zu entkräften.
Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Es handelt sich um eine Mitteilung über eine mögliche Straftat, und wenn man diese Mitteilung gemacht hat, dann ist das so. Die Nachbarn könnten höchstens behaupten, es habe den angezeigten Vorfall gar nicht gegeben, aber dann hätten sie sich selbst nach § 145d StGB strafbar gemacht.
Zurückziehen kann man nur einen Strafantrag. Aber da es sich bei Unfallflucht um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft die Sache auch ohne Antrag verfolgen.
Wer den Unfallort verläßt, begeht Fahrerflucht. Das hast Du in der Fahrschule auch gelernt.
klar ist das Fahrerflucht und damit unerheblich ob die Nachbarn die Anzeige zurückziehen. Der Staatsanwalt wird entscheiden wie weiter vorgegangen wird. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, bist du den Führerschein für mindestens 1 Jahr los und es drohen weitere schwerwiegende Strafen, von Geld bis Gefängnisstrafe
Nein, das hängt von der Höhe des Schadens ab, die Norm wurde etwas entschärft.
so stehts dann geschrieben.... kann passieren...
"und, warum haben sie dich eingebunkert?" -"ich hab nen zaun umgefahren"
:D