Signal (Blaulicht) im Auto als HvO
Hallo,
ich und ein Freund sind beide im HVO System aktiv (Baden-Württemberg). Da wir zur absicherung an Unfallstellen bzw. zum absichern im Dunkeln (da wir nicht immer einen Parkplatz suchen) eine abnehmbare Frontblitzeranlage im Auto haben wollte ich fragen, ob wir eine Anzeige bekommen könnten, NUR weil wir sie im Auto haben, auch wenn wir sie nicht benutzen. Also wenn jetzt z.b. bei einer allgemeinen verkehrskontrolle das gerät entdeckt wird. Wir benutzen es im einsatz ja nicht um sonder- oder wegerechte in anspruch zu nehmen, sondern lediglich um abzusichern, was meines wissens nicht verboten ist.
Danke im vorraus:)
7 Antworten
Das Blaulicht steht NUR BOS-Kräften (Behörden und Organisatzionen mit Sicherheitsaufgaben) zur Verfügung. Privatpersonen dürfen lediglich zur ABsicherung einer Gefahrenstelle gelbes Rundumlicht mit StVZo Zulassung benutzen. Somit macht ihr euch Strafbar auch wenn ihr es im Auto habt und es jederzeit benutzen könnt !!!!
In dem Moment sind wir ja keine Privatperson, sondern handeln für das Rote Kreuz. Ander HvO haben ja eigene Fahrzeuge mit Funk und fest installiertem Signal.
Gilt dies trotzdem?
zur ABsicherung einer Gefahrenstelle gelbes Rundumlicht
NEIN, das darf keine Privatperson!!!
Hvo , da bist dann in einer art Verein und dieser sollte eine Genehmigung bekommen.
Einfach bei der Behörde wo es auch diese Schreiben wie : > Handwerker im Einsatz gibt .
Denke das teil muss dann Angelmessen sein Und nicht wie Radar Blitze Anlage oder so .
Frag am besten deine Kollegen oder einfach beim Kreisverband nach, die müssen so was wissen.
um abzusichern, was meines wissens nicht verboten is
Doch das ist verboten!
Du könntst dir eine E-zugelassene Warnlampe kaufen und diese am Straßenrand aufstellen.
Nein. Solange du sie nicht einschaltest, ist es legal.