Anzeige wegen Behinderung der Jagd
Hallo, also eben als es schon recht dunkel war wollte ich noch eine kurze Radtour außerhalb der Ortschaft machen. Dann fuhr ich über einen Feldweg an einem Waldstück vorbei. Da stand ein Jägerstand, wo jemand raus schrie dass ich anhalten soll. Das habe ich gemacht, da ich seine Stimme erkannte und wusste dass es ein Freund meines Vaters ist. Dann kam er und sagte ich soll hier nicht rumfahren im Dunkeln, da es seine Jagd behindert und Tiere verscheucht. Er sagte, ich soll froh sein, dass er mich deshalb nicht anzeigt (Grund: vorsätzliche Behinderung der Jagd) so hat er sich ausgedrückt..
Gibt es das wirklich? An den Schildern vom Feldweg stand nur: Forstwirtschaftlicher und Landwirtschaftlicher Verkehr sowie Fahrräder frei. Aber nichts dass man da nicht in der Dämmerung oder zu einer Zeit nicht fahren darf. Meiner Meinung nach könnte er mich nur anzeigen wenn ich da noch rumschreie etc aber doch nicht wenn ich da innerhalb von paar Sekunden wieder vorbei bin.. wie seht ihr das?
4 Antworten
jetzt ist doch Schonzeit.... alle Tiere haben Junge, er darf gar nicht jagen! Du könntest ihn anzeigen.
oha... "unqualifiziert".... naja, jedenfalls wusste ich von der Schonzeit... auch wenn einige Arten ausgenommen sind (hab ich jetzt auch dazugelernt;)
Außerdem herrscht in einigen Bundesländern Nachtjagdverbot: http://www.deutsches-jagd-lexikon.de/index.php/Nachtjagdverbot
Nicht alle Tiere haben jetzt Schonzeit, wann diese Zeiten im einzelnen sind, kann man leicht im Internet nachlesen. Böcke und Wildschweine z.B. sind offen.
Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, wie im Link gut aufgeschlüsselt ist.
Danke, ich habe selbst einen Jagdkalender, in dem die Zeiten explizit angegeben sind.
In Ganz Deutschland gilt Nachtjagdverbot, denn es darf nur das bejagt werden, was ohne elektronische Hilfsmittel gesehen und identifiziert werden kann. Und wenn es Nacht ist, nicht Dämmerung, dann ruht die Jagd.
Das ist nicht ganz richtig.
Das ist 100% korrekt. Aber ich habe echt keine Lust, einem Nicht-Jagdschein-Inhaber das deutsche Jagdrecht zu erklären. Aber du kannst ja mal nach "Ansprechen des Wildes" googeln.
Achso, das habe ich jetzt auch nicht gewusst! Dann will er mir damit vielleicht Angst einjagen damit ich nicht mehr rumfahre und ihn andere bei seiner scheins kriminellen Handlung erwischen o.O
In manchen Bundesländern sagen die dortigen Waldgesetze, dass das betreten des Waldes, dazu gehört auch das befahren, auf eigene Gefahr Nach Einbruch der Dunkelheit geschieht. Zur Behinderung der Jagd: Nach Bundesjagdgesetz - und das muss von jedem auch nicht Jägern beachtet werden - Ist die vorsätzliche Störung der Jagdausübung verboten. Trotzdem kann man natürlich Öffentliche Wege benutzen.
Ob das nun schon vorsätzlich Behinderung der Jagd war, kann ich nicht beurteilen. Klar ist aber, dass du das Wild aufscheuchst und dich selbst in Gefahr begibst, wenn du da im Dunkeln herum fährst. Der Jäger könnte dich verwechseln und auf dich schießen. Auch wenn du nicht laut bist, die Erschütterungen spürt das Wild auf jeden Fall.
Man muss ja nicht unbedingt über Feldwege und durch den Wald radeln, das geht auch woanders.
Unqualifizierter Kommentar!
Der Jäger könnte dich verwechseln und auf dich schießen.
Wenn es so dunkel ist, dass eine Verwechslung möglich ist, ist die Jagd zu Ende. Denn der Jäger muss immer in der Lage sein, das gejagte Wild eindeutig identifizieren zu können.
Und das rechtfertigt einen, der in der Dämmerung und vielleicht noch ohne Licht auf einem Feldweg fährt, oder was? Zumal es durchaus möglich ist, dass er von einer führenden Bache angegriffen wird, das ist dann sicher kein Spaß mehr und die warnen auch nicht vor.
Ein Tier mit Beleuchtung haha, ja es war so dunkel das kaum was zu erkennen war, weshalb ich natürlich mein Fahrrad vorne und hinten Beleuchte.
Genau das! Aber darum geht es doch gar nicht! Ich rede doch nicht von Gefahren, die durch Wild auftreten. Ich rede davon, dass es kein Gesetz gibt, welches ihm verbietet, durch den Wald zu fahren, wann immer er will. Dass das nicht besonders schlau ist, um diese Zeit mit dem Fahrrad durch den Wald zu fahren, war nicht Gegenstand dieses Threads.
Stimmt. Und leider gibt es dazu kein Gesetz. Deswegen macht auch jeder was er will und regt sich dann auf,wenn der Jagdpächter oder -inhaber ihn deswegen anspricht.
Vollkommener Blödsinn! Es gibt ein Betretungsrecht für Wald- und Flurstücke. Dieses Betretungsrecht wird dann eingeschränkt, wenn gut sichtbar an den Wegen Warnschilder angebracht sind, in etwa mit dem Aufdruck "Achtung Treibjagd - Betreten verboten". Ein Jäger darf natürlich sein Jagdrecht ausüben, aber es macht ihn nicht zum Herrn des Waldes. Er darf in Deutschland sowieso nur so lange jagen, wie er ein Wild zweifelsfrei ansprechen kann. Und wenn es dunkel wird, würde mich interessieren, wie er das denn noch machen will. Das Argument, dass man das Wild beunruhigt, oder verscheucht, wird gerne angeführt, kann aber nur abseits der Wege und Pfade gelten. Und wenn er noch einen Radfahrer erkennen kann, dann ist seine Jagd nicht eingeschränkt, kann er es nicht mehr unterscheiden, ist die Jagd zu Ende. Oder er jagt mit nicht erlaubten Hilfsmitteln, indem er z. B. das Wild beleuchtet.
Auch das ist unqualifiziert! Auch in der Schonzeit gibt es Wild, welches bejagt werden darf.