Wie viel Gewalt um einen Dieb zu stoppen ist legal? (Zivilcourage)?

2 Antworten

Lies mal Paragraf 127 StPO. Natürlich darfst du ihn nicht totschlagen, du musst verhältnismäßig handeln, damit er an Ort und Stelle bleibt bis die Polizei kommt.

ganswillleben 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 19:21

§127 StPO ist interessant, danke, aber "festzunehmen" wird ja wohl nicht alles sein, was erlaubt ist.

Ganz simpel ausgedrückt: du darfst den Dieb festsetzen. Dabei ist aber Maß zu halten. Ihm also in den Kopf zu schießen wäre klar verboten. Sich aber zB auf ihn drauf zu setzen (ohne ihn dabei schlimm zu verletzen) sollte* okay sein.

*das muss dann im Einzelfall geprüft werden, würde ich sagen.

ganswillleben 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 19:22

Lässt sich B nicht festhalten kommt es zum Kampf und damit zu Verletzungen. Davon, dass B nicht einverstanden ist, ist auszugehen.

Ranzino  20.03.2020, 20:06
@ganswillleben

A hat das Problem, dass hier kein verbotener "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" gilt; B darf sich erst mal wehren, um zu entkommen.

ganswillleben 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 20:20
@Ranzino

Setzt B Gewalt ein, wird dann aus Diebstahl nicht ganz schnell Raub?

Eigentlich ginge es mir auch mehr darum, was A darf und was nicht.

Ranzino  20.03.2020, 20:28
@ganswillleben

nö, er hat C bestohlen, nicht A.
es gibt da wohl schlicht keinen Paragraphen, wonach man sich widerstandlos festnehmen lassen muss von Hinz und Kunz.
wenn B fortrennt und A hinterher und A wird vom Hund gebissen/bricht sich was weil dumm gesprungen/rennt vors Auto: AFAIK hat A Pech in allen 3 Fällen und bleibt auf dem Schaden sitzen; zumindest wird B für sowas nicht belangt.

Ranzino  20.03.2020, 19:13

du darfst überhaupt nicht schießen. wenn es ganz dumm kommt, darf B sogar A umnieten, wenn A zu sehr auf die Kacke haut.

Agarwean  20.03.2020, 19:16
@Ranzino

Ich wollte nur ein extremes Bsp. nennen. Deshalb schrieb ich ja auch vorher, dass Maß zu halten sei. Aber ja, du hast Recht.