Wie viel Gewalt um einen Dieb zu stoppen ist legal? (Zivilcourage)?
Hi,
Person A beobachtet wie Person B Person C den Geldbeutel aus der Hosentasche zieht. B will entwischen, A will B stoppen. B will sich nicht so einfach geschlagen geben. B einfach nur festzuhalten ist für A nicht möglich. Es kommt zu einem Kampf wobei ja A B angreift und damit B's Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Wie ist in so einem Fall die rechtliche Situation?
Person B K.O. zu schlagen, damit sie liegen bleibt, bis die Polizei da ist oder gar der Einsatz von (nicht verbotenen) Waffen, sind wohl nicht erlaubt, oder doch? Wo ist hier die Grenze?
Oder ist ein Dieb oder vergleichbarer Krimineller, der sich nicht stoppen oder festhalten lassen will in diesem Moment quasi vogelfrei und für jeden Angriff auf ihn selber verantwortlich?
Macht diesbezüglich es einen Unterschied, ob nur der Diebstahl eines keinen Artikels im Supermarkt gestoppt wird oder der Handtaschendiebstahl einer alten Dame?
Danke!
2 Antworten
Lies mal Paragraf 127 StPO. Natürlich darfst du ihn nicht totschlagen, du musst verhältnismäßig handeln, damit er an Ort und Stelle bleibt bis die Polizei kommt.
§127 StPO ist interessant, danke, aber "festzunehmen" wird ja wohl nicht alles sein, was erlaubt ist.
Ganz simpel ausgedrückt: du darfst den Dieb festsetzen. Dabei ist aber Maß zu halten. Ihm also in den Kopf zu schießen wäre klar verboten. Sich aber zB auf ihn drauf zu setzen (ohne ihn dabei schlimm zu verletzen) sollte* okay sein.
*das muss dann im Einzelfall geprüft werden, würde ich sagen.
A hat das Problem, dass hier kein verbotener "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" gilt; B darf sich erst mal wehren, um zu entkommen.
Setzt B Gewalt ein, wird dann aus Diebstahl nicht ganz schnell Raub?
Eigentlich ginge es mir auch mehr darum, was A darf und was nicht.
nö, er hat C bestohlen, nicht A.
es gibt da wohl schlicht keinen Paragraphen, wonach man sich widerstandlos festnehmen lassen muss von Hinz und Kunz.
wenn B fortrennt und A hinterher und A wird vom Hund gebissen/bricht sich was weil dumm gesprungen/rennt vors Auto: AFAIK hat A Pech in allen 3 Fällen und bleibt auf dem Schaden sitzen; zumindest wird B für sowas nicht belangt.
du darfst überhaupt nicht schießen. wenn es ganz dumm kommt, darf B sogar A umnieten, wenn A zu sehr auf die Kacke haut.
Ich wollte nur ein extremes Bsp. nennen. Deshalb schrieb ich ja auch vorher, dass Maß zu halten sei. Aber ja, du hast Recht.
Lässt sich B nicht festhalten kommt es zum Kampf und damit zu Verletzungen. Davon, dass B nicht einverstanden ist, ist auszugehen.