Wenn ich ein Gruppenfoto posten will, muss ich dann bei Personen darauf die ich nicht gefragt habe, nur das Gesicht unkenntlich machen oder den gesamten Körper?
Also angenommen, ich habe ein Gruppenfoto gemacht und möchte es bei FB posten, aber von 2 Personen darauf weiß ich nicht, ob sie einverstanden wären, dann muss ich diese ja unkenntlich machen (Recht am eigenen Bild blabla....). Aber reicht es nur das Gesicht zu verpixeln oder muss der gesamte Körper unkenntlich sein? Im Fernsehen sieht man doch oft nur verpixelte Gesichter?
Vielen Dank!
7 Antworten
es kommt drauf an... Eine Person darf nicht erkennbar sein.
Wenn man sie nun trotz verpixeltem Gesicht erkennen würde, z.B. Anhand von Kleidung, Frisur, Körperhaltung etc. dann muss auch der Rest unkenntlich gemacht werden
Naja, sie müssen unkenntlich sein, da sollte das Gesicht reichen beim Verpixeln... Am T-Shirt wirst du die wenigsten Menschen eindeutig erkennen.
T3Fahrer
Es kommt darauf an. Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen, bei denen die Personen nicht klar zu erkennen sind, sind unproblematisch.
Das Script zum Thema Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Uni Münster) gilt als die Mutter aller Quellen zu dem Thema:
https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien
Das oberste Script ist vom März 2018, die DSGVO wird ab Seite 406 behandelt.
Von Prof. Hoeren gibt es zur DSGVO eine Musterdatenschutzerklärung. https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Musterdatenschutzerk%C3%A4rung-nach-der-DSGVO.docx
Die DSGVO ist für die Fotografie anders als im Netz dazu geraunt wird im wesentlichen irrelevant. Aus Raider wird jetzt Twix. Ganz kurz ebenfalls Prof. Hoeren dazu:
https://www.hna.de/netzwelt/dsgvo-ende-fotografie-oder-halb-so-schlimm-zr-9888278.html
Merci für die Lesehilfe! :- )
Hm, Hiroo, also "Prof Hoeren dazu..." führte mich nur zu einem sehr allgemeinen Zeitungsartikel der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen. Und darin steht auch nur dasselbe noch Ungewisse, was wir hier in GF schon seit Mai mieinander schreiben: "Keine Panik!" und "...mal abwarten!" Den Mustervertag kann ich hier im mobilen nicht lesen, dazu später. Danke dir jedenfalls für deine Aufmerksamkeit zum Thema! :- )
Daher schrieb ich ja auch nur "ganz kurz": Ja, es gibt dazu von ihm bislang zu DSGVO/Fotografie knappe Statements, einen auch auf heise.de im Rahmen eines Artikes zu dem Thema:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html
Mir scheint aber die dahinterstehende Einschätzung, dass das eine ein Grundrecht ist, das nicht erlischt, nur weil eine neue Verordnung beschlossen wurde, die inhaltlich im übrigen in Deutschland so neu nicht ist, recht plausibel. Nunja, wir werden sehen ...
Hallo DarkBlueSky...,
tut mir leid, das kann noch niemand seriös sagen! Es wâre wirklich müßig, an dieser Stelle abenteuerlich darüber zu spekulieren, wie nun das neue Europarecht, dsvgo, das ja nationales Recht bei Kollisionen übersteigt, in der praktischen Rechtsprechung umgesetzt wird.
Wortwörtlich genommen, müsstest du jeden(!) erkennbaren Menschen auf deinem Foto vom historischen Marktplatz vor(!) dem "Klick" um sein Einverständnis bitten...! Dass das so nicht realistisch ist, liegt klar auf der Hand. Doch, wie das nun real umgesetzt wird, muss man abwarten.
Selbst fotojuristische Fachleute wissen das noch nicht. Schau hier dazu das Interview mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Rau, Präses des Verbandes für Fotografie: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-ein-bild-von-einer-person-von-hinten-ins-netz-stellen?foundIn=list-answers-by-user#answer-285518525
Die Anzahl der Leute spielte schon vorher keine Rolle!
das klingt wirklich alles noch sehr nach Schildbürgerstreich 🤭
Sei froh, wenn es das nur wäre...! *ernstmeine*
Man wollte den Bürger schützen, um ihn nun mit diesem weiteren Bürokratie-Monster (ala Bananenkrümmung!) erneut recht teuer zur Kasse zu bitten! Was da wieder an zusätzlicher Verwaltung nötig wird...? *Haarerauf*
Ebenfalls wortwörtlich genommen, müsstest du die Personen derart unkenntlich machen, dass selbst die Mutter sie nicht erkennen könnte...!
Um also ganz sicher zu gehen, wäre die ganze Figur auszuscheiden. Und selbst dann wäre, Carl Valentin, Charly Chaplin..., auch eine Silhouette noch erkennbar...!
Du musst die Person unkenntlich machen. Sollte eine Person also z.B. ein auffälliges Tattoo haben, so muss auch das weg. Sonst reicht normal das Gesicht.
Hallo Hiroo...,
ich wollte schon begeistert "Dankeee!" jubeln, da sah ich, dass das zum Teil uralte, Jahre alte, Manuskripte (z.B. 2024/2015) für die geleakte Version der dsgvo sind. Gibt es aktuellere Versionen dazu? :- )