Anzeige Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bild)Was bekomme ich für Strafe mit 17?
3 Antworten
um das einzuschätzen müsste man wissen was du mit welchem Bild gemacht hast. Das kommt auf den Wert des Ursprünglichen Bildes an, wo und wie du es Verändert hast und wo und wie oft du es vervielfältigt hast....
unter 200 € kommst du warscheinlich nicht davon, kann aber auch ein 5 stelliger Betrag sein.
Mach dir lieber Gedanken um den Schadenersatz als um die strafe.
Die strafe kannst du notfalls auch per Sozialarbeit ableisten. Den Schadenersatz musst du zahlen.
Huhu! Vielen dank schon mal! Ich habe ein Bild von dem Mädchen aus Facebook genommen(was sie öffentlich drin hatte). Und habe dies, so wie es war ca. eine Stunde lang in Whatsapp gehabt .. Es war ein ganz normales bild, nicht freizügig oder Ähnliches.
Wenn jemand was bei Facebooke postet ist da keine Aufforderung drann von wegen kopier mich. Das Kopierrecht liegt immer beim Urheber des Bildes. was die strafe angeht lass dich überraschen. Wenns keine Prominente war kann es gut sein, das die 200 € ausreichen.
Nun ja, ab 14 bist Du strafmündig.
Kommt darauf an, wo Du gestohlen hast und welcher Schaden entstanden ist.
Kann durchaus teuer werden.
Mein RAT:
Die Gesetze kanntest Du. Halte Dich daran.
Das Bild habe ich von Facebook genommen(nur eins)! Und hatte es ne Stunde lang bei Whatsapp als Profilbild.
Du kannst davon ausgehen, dass das Verfahren gemäß § 45 JGG ohne weitere Konsequenzen eingestellt wird - sofern Du nicht vorbestraft bist. Es wird nur einen bösen Brief der Staatsanwaltschaft nach dem Motto "dududu, nicht wieder machen" geben. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Du hast mir den Tag gerettet.
Und können sie mir auch eine Strafe in bezug Geld geben wenn ich keine Arbeit habe und nur 75 Euro Taschengeld