Kann die Anzeige fallen gelassen werden oder bekommt doch eine Strafe?
4 Antworten
Strafverfolgungsbehörden sind in der glücklichen Lage, sich aussuchen zu können, ob sie tätig werden wollen und sich der Mühe weiterer Ermittlungen aussetzen wollen. Sie besitzen die Deutungshoheit darüber zu befinden, ob ein Straftatbestand vorliegt und sie weitere Aktivitäten ergreifen müssen.
Da sie lieber eine Akte schließen als öffnen und wohl kein persönliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegt, wird es wohl zu einer Einstellung des Verfahrens kommen.
Die Anzeige nicht. Anzeigen kann man nicht fallen lassen, nicht zurückziehen, nicht einstellen.
ANZEIGE bedeutet, die Strafverfolgungsbehörden wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass möglicherweise strafbare Handlungen statt gefunden haben.
Diese KENNTNIS kann man ihnen nicht nehmen. Aber die Angaben in der Anzeige werden geprüft. Es wird ERMITTELT und entschieden, ob ein STRAFVERFAHREN eingeleitet wird.
Dieses Verfahren, den ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG kann der Antragsteller - der, der angezeigt hat, stellt ihn meist, macht sonst ja keinen Sinn - zurückziehen, solange es sich um ein reines Antragsdelikt ohne öffentliches Interesse handelt.
Bei Offizialdelikten läuft das Ding, auch wenn der Anzeigende kalte Füße bekommt.
Ein Verfahren kann jederzeit eingestellt werden. Wegen mangelnder Beweise, erwiesener Unschuld oder Geringfügigkeit.
Gruß S.
Anzeige ist die eine Seite, der Strafantrag die andere. Letzterer kann zurückgenommen werden. Handelt es sich bei dem angezeigten Delikt um ein absolutes Antragsdelikt, und wird da der Strafantrag zurückgezogen, liegt ein Verfahrenshindernis vor, und die Ermittlungen werden eingestellt.
Was angezeigt wurde, und ob Strafantrag gestellt wurde, kann ich aus dem Schreiben nicht erkennen.
Ansonsten ist das Kinderkram.
kann ruhig fallen gelassen werden