Anzeige wegen Verstoßes der AGB?
Hallo,
Ich habe eine App (Rinsing) genutzt und da gegen die AGB verstoßen, der Support hat mir darauf hin auf telegram geschrieben.
Ich soll nur bis zum 25.06.2019 300€ zahlen, ansonsten würde er mich anzeigen.
Mir wurde eine Sprachnachricht geschickt in der mir dies nochmal erläutert wurde.
Meine Frage kann er mich deswegen wirklich anzeigen und sind die AGB auch in einer anderen Sprache gültig oder nur so wie die App "bedient" wird?
Wenn er mich anzeigen Kann, was sind die Folgen?
Liebe Grüße und Danke für die Antwort
6 Antworten
Der Verstoß gegen AGB an sich ist grundsätzlich natürlich nicht strafbar. Im Normalfall handelt es sich um ein zivilrechtliches Problem, das den Staatsanwalt nichts angeht. Solltest du durch den Verstoß gegen das StGB oder andere Strafgesetze verstoßen haben (z.B. Beleidigung, Volksverhetzung, Betrug, etc.), dann ist das natürlich etwas anderes.
Die 300€ kann der Support dann verlangen, wenn in den AGB wirksam eine Vertragsstrafe vereinbart wurde. Das kann man nur beurteilen, wenn man den genauen Wortlaut der Klausel kennt. Grundsätzlich sind Vertragsstrafen (auch in AGB) zulässig. Fremdsprachliche AGB können gegenüber einem Verbraucher zudem gem. § 307 Abs. 1 BGB grundsätzlich unzulässig sein.
Die kurze straf- und zivilrechtliche Würdigung beruht natürlich darauf, dass überhaupt deutsches Recht anwendbar ist.
Hängt halt davon ab was du gemacht hast und was in den AGB dazu steht. Das musst du mir sagen und nicht andersrum.
Wenn da nichts bedenkliches dabei ist solltest du dich zurücklehnen und das gute Wetter genießen.
Was hast du gemacht? Wolltest du auf eine andere App wechseln um dort kostenlos weiter schreiben zu können?
Man muss sich ja nur mal die Antworten des Supports im Playstore anschauen um sich ein Bild über die Seriosität machen zu können.
Ich würde die wegen Nötigung und Erpressung anzeigen.
Wenn sich die App auch an deutsche Nutzer richtet sind die AGBs für diese nur gültig, wenn diese auch in deutscher Sprache vorliegen. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 8. April 2016, 5 U 156/14)
Hi Chris,
ich kann mich deinen Worten soweit anschließen.
Aber bitte AGB ohne "Deppen-S". ;)
Es gibt keine AGBs.
An deiner Stelle würde ich den Vorwurf zunächst überprüfen, inwieweit strafbares Verhalten vorliegt. Aber selbst wenn so etwas vorliegen würde, das was der Support (?) macht, ist im günstigstem Fall Nötigung. Also zur Polizei und selbst anzeigen.
Als Geschäftsgebaren äußerst ungewöhnlich!
Auch die Fristsetzung erscheint mir sehr "erpresserisch". Da halte mal die Füße still, denn ich denke nicht, dass die dich anzeigen (welche Straftat??!!) oder klagen werden.
Super vielen Dank, kannst du mir sagen wie ich jetzt da gegen Vorgehen sollte?