Was passiert bei einer zweiten Anzeige "Verstoß gegen das BtmGesetz?
19 männlich, beim ersten Verstoß Auflage (5 Termine bei der Drogenberatung) und Verwarnung bekommen. Was wird nun bei der zweiten Anzeige (wieder geringe Menge) auf mich zukommen?
4 Antworten
Vermutlich wird gegen ähnliche - aber erweiterte Auflagen eingestellt.
Aus meiner Erfahrung eine Geldstrafe aber es kommt auf die Menge an ! Ich gehe aber stark davon aus das du Bewährung oder Sozialstunden oder eine Geldstrafe bekommst ! Ich habe mittlerweile mehr als 40 anzeigen und habe am 10.5 wieder Gericht da muss ich dann für 12 Monate rein . Das soll heißen du kannst noch gut Gas geben bis du mal rein musst es Sei den die haben die mit 3kg otti gecasht degga
Oh Mann... Mehr als 40 Anzeigen und Knast anstehend und auch noch stolz drauf -.-
Ist es wirklich eine Anzeige oder hast du erstmal eine Vorladung bekommen? Ausserdem müsste man mehr Infos zu beiden Fällen haben, wie viel von was wurde wo (Auto?) gefunden usw. ...
Das Verfahren wird wohl gegen eine sehr geringe Geldstrafe eingestellt. Das größere Problem wird wohl die Führerscheinstelle sein...
Hoffentlich waren es keine Harten Drogen, sonst kannst du, falls du einen Führerschein hast den für eine Lange Zeit vergessen!
Ob "harte" oder "weiche" Drogen macht für die Führerscheinstelle kurioserweise noch nichtmal einen wirklich großen Unterschied. Denen ist es sogar egal ob man im Straßenverkehr angehalten wurde oder als Fußgänger - Sobald man denen als Konsument bekannt ist, bekommt man zu 99% auch Post.
Oh doch, die Fsst mach da einen großen Unterschied. Mit weichen Drogen kommst du unter Umständen mit einem Ärztlichen Gutachten davon, bei harten gibts gleich MPU. Der Unterschied ist so ca. 2000.- EUR
Bei Verkauf, Besitz und Konsum brauchst Du nicht viel erwarten, auser sie haben dir eine gewisse Menge nachgewiesen die deinen eigen bedarf nicht erklärt und somit eine gewisse Menge Nachweisen können die Du bewusst nicht Konsumiert
hast bzw. Weiterverkauft da die gewissen Suchtmittel noch immer illegal geahndet werden.
Also die haben gestern die Anzeige aufgenommen und ich wurde auch Erkennungsdienstlich Aufgenommen (Fingerabdrücke usw) es waren beide Male eine geringe Menge cannabis. In der Öffentlichkeit aufgefunden bei einer personenkontrolle.