Anzeige machen wegen Verkaufen von Fremden Eigentum.

5 Antworten

Sofern Du das wirklich beweisen kannst - natürlich!

BebiiGiirL 
Beitragsersteller
 19.03.2011, 19:12

jaa es handelt sich um eine wii konsole ...auf der steht ja so ne komische nummer und diese nummer steht auch auf dem karton ...und den hab ich ja noch.

ungererbad  19.03.2011, 21:23
@BebiiGiirL

Na dann - auf zur Polizeiinspektion.

 

Das hört sich dann - zumindest der Schilderung nach - nach Unterschlagung an: http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

Wenn Du allerdings schon seit einem Jahr nicht dazu gekommen bist, Deine Sachen bei ihm abzuholen, kann die Sache evtl. wieder ganz anders aussehen. Niemand ist schließlich verpflichtet, fremde Sachen bis zum Sankt Nimmerleinstag aufzuheben, bis der Eigentümer sich mal bequemt, sich darum zu kümmern.

BebiiGiirL 
Beitragsersteller
 19.03.2011, 19:11

also die liegen da schon seit 2 oder 3 monaten ...

ich hab ihn ja schon gefragt wann ich die abholen kann da meinte er halt die is weg...und dann aufeinma meinte er i.was von nächstes jahr unso...

also sag ich ma so ...ich kann nichts dafür das er die solange hatte...und eigentlich ist das ja schon ein hinweis das er die verkaufen wollte.

skyfly71  19.03.2011, 19:40
@BebiiGiirL

Ja, klingt danach... Du tust in jedem Fall auch nix falsches, wenn Du zur Polizei gehst und dort schilderst, wie es gewesen ist. Die werden dann schon beurteilen, ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht. Es ist ja nicht Deine Aufgabe, das zu beurteilen.

Ja, eine Anzeige wegen Unterschlagung wäre hier wohl möglich.

klar kannste den wegen diebstahl anzeigen

ja   .......