Anzeige gegen Bruder?

11 Antworten

Selbstverständlich kannst Du ihn anzeigen! Mache es und zeige auch die anderen Diebstähle gleich dabei mit an ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass er Dein Bruder ist!! So etwas gehört nicht toleriert! Wie kann er an Dein Zeug kommen? Du schreibst, er wohnt im gleichen Haus. Auch in der gleichen Wohnung? Sorge dafür, dass er nicht mehr an Deine Sachen kommen kann!

Kong3355 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 19:10

@birgitmarion wie dumm es auch klingt, habe mir vor kurzem einen Tresor besorgt, wo ich meine Wertsachen verschließe.

Birgitmarion  24.02.2019, 19:11
@Kong3355

Das ist ganz und gar nicht dumm! Sogar sehr gut! Hoffe, er kommt nicht an den Schlüssel! Lass Dir bloß nichts gefallen!

Ste2508  24.02.2019, 19:21

Den eigenen Bruder anzeigen?! Das wäre für mich unvorstellbar.

Birgitmarion  24.02.2019, 19:22
@Ste2508

Was soll er aber machen, wenn dieser ihn immer wieder bestiehlt? Sich das ewig gefallen lassen?

Ist das nicht innerfamiliär zu lösen ?

Ihr habt beide Eltern, die sollten doch in der Lage sein, einzugreifen.

Bei einer Strafanzeige stellt sich doch die Frage des weiteren Zusammenlebens.

Was die (Bar)Schulden angeht, leihe ihm einfach nichts mehr.

Ansonsten würde ich mir weniger "kostspielige" Dinge kaufen, deren Wiederverkaufswert gering ist.

Kong3355 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 19:12

Ist es ja, aber nach 3Jahren klären verliere ich einfach die Geduld. Ja das habe ich sowieso beschlossen, keinen Cent leihe ich her.

KHSchindelar  24.02.2019, 19:14
@Kong3355
Ja das habe ich sowieso beschlossen, keinen Cent leihe ich her.

... dann sorge noch dafür, dass es nichts zum Klauen bei Dir gibt.

Kong3355 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 19:18
@KHSchindelar

Hab einen Tresor gekauft haha dumm aber so kommt er nicht mehr ran.

Das ist ein Familiendiebstahl. Das wird nur verfolgt, wenn du ihn anzeigst.

Kannst du, du müsstest dies dann aber auch beweisen und das wird vermutlich problematisch

Kong3355 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 18:50

Ja das ist eher das Problem

Man kann.Bei Straftaten innerhalb der Familie gilt allerdings bei einigen Delikten die verkürzte 90-Tagesfrist für die Anzeige; ob Diebstahl jetzt dazu gehört, weiss ich nicht.