Polizeiausbildung trotz Fahrerflucht?
Guten Tag,
im Jahr 2010 wurde ich wegen unerlaubtes entfernen am Unfallort angeklagt, da ich nur ein Zettel mit meinen Daten da gelassen habe statt den Unfall bei der Polizei zu melden. Ich musste die Gerichtskosten und den Schaden am Auto übernehmen und ich bekam 7 Punkte. Jetzt strebe ich mit Leib und Seele eine Ausbildung als Polizeibeamten im mittleren Dienst anzufangen und bin grad dabei mich zu bewerben.
Jetzt meine Frage: Habe ich überhaupt eine Chance diesen Beruf zu erlernen obwohl ich wegen dieser Geschichte mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen bin?
Danke im voraus.
4 Antworten
Gleich im voraus, den Deutschtest bestehst Du vermutlich nicht ...
alles andere kommt darauf an, wurdest Du verurteilt, also warst vor Gericht und hast eine Strafe bekommen oder wurde das Verfahren eingestellt bzw. Du freigesprochen. Das kann ich Deinem Text nämlich nicht entnehmen. Bei einer Verurteiltung (Du hattest ja Gerichtskosten) hast Du eher schlechte Chancen. Das kommt wiederum auf das Bundesland an und ob die Strafe abgebüßt wurde.
Frag doch einfach mal irgendwo nach und kläre wie deine Chancen sind.
Eventuell würde ich das gleich in der Bewerbung erwähnen und den Sachverhalt auf einen extra Blatt schildern. Probieren kann man es immer mal.
Das mit den Auto beschädigen und Zettel da lassen ist ja auch der Klassiker. Ich weiß ja nicht wie groß der Schaden war. Wenn man null Plan hat und am Auto ein Kratzer ist kommt man wirklich auch solche Gedanken.
Für was gab es genau die 7 Punkte? Wenn man Reue zeigt sind es doch nur 5?
Das ist abhängig von Ausbildungsleiter: am BESTEN sollte man sauber sein aber wenn deine "Tat" versehentlich und unbewusst war kann das möglich sein das die ein Auge zu machen.
ich glaube genau null.