Nachbarschaftsstreit Gegner beauftragt Anwalt muss ich die Anwaltskosten tragen?
Wenn mein Nachbar sich durch mich In der Ausübung seiner Rechte eingeschränkt fühlt, mich jedoch nicht direkt anspricht sondern einen Anwalt damit beauftragt mit mir Kontakt auf zu nehmen. Muss ich dann die entstehenden Anwaltskosten übernehmen?
5 Antworten
Bis zur Fall-Aufklärung steht noch nicht fest, wer die Anwaltskosten übernehmen muss. Außerdem kommt es drauf an, um welchen Streit es sich genau handelt. Darüber hinaus: Man kann ohne vorherige Privatschlichtung nicht ohne weiteres einen Anwalt auf jemanden "hetzen". Das wird der Anwalt wohl auch als vorrangig erachten.
Zunächst einmal nicht, wenn es so ist, dass er Dich nicht zuvor wegen seines Anliegens persönlich kontaktiert hat. Erst bei hartnäckiger Verweigerung eines berechtigten Anliegens sollte man einen Anwalt beauftragen und kann dann auch davon ausgehen, in der Zahlungsverpflichtung zu sein.
Nein, wenn der sich einen Anwalt holt muss er ihn auch zahlen. Aber ich glaube wenn das ganze vor Gericht geht und er gewinnt, DANN musst du alles zahlen. Bin mir aber nicht 100%-ig sicher.
lg cooki
.... nein, eine reine Kontaktaufnahme muss nicht bezahlt werden.
wenn du sie verursacht hast, ja.