ich habe zusammen mit meiner schwester ein Grundstück geerbt.
Wenn wir uns nicht einigen könne wer es übernimmt (weil es beide übernehmen wollen) wie gehts dann weiter?
6 Antworten
Was meinst du mit "übernimmt"? Ihr seid eine Erbengemeinschaft, das Grundstück gehört euch jeweils zur Hälfte. Verkaufen, verpachten könnt ihr nur gemeinsam. Wenn eine von euch das Grundstück allein nutzt, muss sie der anderen dafür etwas zahlen (Miete, Pacht), und die muss es als Einnahme versteuern..
Dann sollte es veräußert werden und der Erlös wird geteilt. Oder man nutzt es gemeinsam.
Sie können es verkaufen und das Geld teilen. Gibt es auch über den Kaufpreis keine Einigung, dann können Sie das Grundstück zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft versteigern lassen und sich den Versteigerugnserklös teilen; dazu bedarf es keiner Einigung, die Zwangsversteigerung kann jeder Erbe für sich alleine beantragen ohne den jeweils anderen dazu zum bitten! Der frehändige Verkauf bringt aber in der Regel einen höheren Erlös und verursacht zudem keine Gerichtskosten, die vom Gesamterlös abgehen.
wenn zwei sich streiten freut sicvh bekanntlich ein Dritter... Ihr müßt es verkaufen und den Erlös teilen...oder Ihr baut eine Mauer drauf und jeder macht mit seinem Stück, was er will...oder Ihr einigt Euch, es wechselweise zu nutzen...oder einer kriegt es und zahlt dem anderen den Anteil aus...oder Ihr schlagt das Erbe aus, weil es die Familie zerstört...
Es wird ein Gutachter bestellt, der den Wert des Grundstückes ermittelt. Eine Schwester bekommt dann das Grundstück und die andere Schwester wird mit der Hälfte des Wertes ausgezahlt.
Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, wäre je nach Größe eine Teilung möglich und jeder bekommt die Hälfte des Grundstückes, oder es muß veräußert werden und der Erlös wird geteilt.