Wenn der Verkäufer vor dem Notartermin verstirbt, können die Erben den Grundstücksverkauf verweigern
Es wurden noch keine Unterschriften geleistet.
6 Antworten
Hallo, die Erben wären nur gebunden, wenn der notarielle Kaufvertrag schon abgeschlossen (und die Auflassung erklärt) worden wäre. So sieht es schlecht aus. Ansprüche auf Schadensersatz sehe ich in diesem Fall nicht.
Ein Vertrag ohne Unterschrift des Verkäufers und des Käufers ist ungültig!
Hat er ja in Auftrag gegeben in Erwartung des Kaufes. Sein Problem. Bei der Vermessung bestände ggf. Schadensersatzanspruch, wenn im Kaufvertragsentwurf festgelegt wurde, dass der Käufer die Vermessung vor Kauf zahlen soll. Jedoch hätte die auch leicht NACH dem Kauf erledigt werden können. Damit wohl auch keine Chance!
Die Erben sind Rechtsnachfolger und treten hier in die Rechte und Pflichten des Erblassers aus.
können die Erben den Grundstücksverkauf verweigern
Natürlich, sonst bedürfte es ja keiner Unterschrift mehr.
Danke und wie sieht es Schadensersatzansprüche aus. Der "Käufer" hat wohl schon welche wie Vermessungskosten und Architekt.
Grundsätzlich muß bei Vertragsverhandlungen von beiden Seiten damit gerechnet werden, das diese scheitern. Es gibt durchaus vorvertragliche Pflichten (§311 Abs 2 BGB). Dazu gehört z.B. die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite.
Schadenersatzansprüche gibt es, bei einen schuldhaften Verhalten. Das liegt aber hier nicht vor.
Die Erben haben das Sagen. Und wenn sie nicht mehr verkaufen wollen, hat deer Interessent Pech gehabt. Auf seinen Kosten bleibt er sitzen.
Meine Tochter wollte mit ihrem Freund eine Eigentumswohnung kaufen. Mit der Finanzierung verzögerte es sich etwas. Sie sollten 10.000 € anzahlen, um den Anspruch zu sichern. Das galt aber nur für einebestimmte Zeit. Wenn es in der Zeit nicht mit der Finanzierung geklappt hätte, wäre das Geld auch weggewesen.
Das ist durchaus gängig.
Ja, können sie.
Ab dem Zeitpunkt des Antretens des Erbes sind die Erben die Eigentümer und sie sind nicht mehr an die Entscheidungen des Vorbesitzers gebunden.>
wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus. Es werden jetzt Vermessungskosten, Architektkosten verlangt, aber es wurde noch nicht unterschrieben
Aufwendungen, die ein Käufer im Vertrauen auf den Erwerb eines Grundstückes hat, sind sein alleiniges Risiko; ein Anspruch auf dingliche Übertragung des Grundstückes entsteht dadurch nicht. Kann der verhinderte Käufer nachweisen, dass er auf eine Zusicherung des Verkäufers und mit dessen ausdrücklichem Einverständnis Kosten produziert hat, so wären ggfs. Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Beweislast liegt beim Nichtkäufer!
Genau so. Hinzukommt, dass Schadensersatzansprüche beim ehemaligen Verkäufer geltend zu machen wären. Nach dessen versterben übernehmen Erben keinerlei Haftung für Schadensersatzansprüche, welche nachträglich, also nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden.
Deine Schadensersatzansprüche, welche sicherlich vorlgagen, sind mit dem Tod des Verkäufers zusammen gestorben.
Das nennt man Pech.
Danke und wie sieht es Schadensersatzansprüche aus. Der "Käufer" hat wohl schon welche wie Vermessungskosten und Architekt.