Schriftlich kündigen: Reicht unterschreibe-einscannen-per mail schicken?
Hallo,
wenn in einem Vertrag die "schriftliche Kündigung" vereinbart ist, reicht es dann ein schreiben zu Unterschreiben, einzuscannen (PDF) und per mail zu schicken?
6 Antworten
Nein, reicht definitiv nicht. Der Vertragspartner muss ein eigenhändig unterschriebenes originales Schriftstück erhalten, auch Fax erfüllt diese Bedingung nicht.
Kommt drauf an was Du kündigen willst.
Bei einem Mietvertrag z. B. würde das nicht reichen.
Ich würde die Kündigung lieber per Post schicken..............als Einschreiben mit Rückschein.
......als Einschreiben mit Rückschein.
Was dann evtl. nicht angenommen, verspätet oder gar nicht abgeholt wird.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine digitale Kündigung gilt nicht als schriftlich, weil nicht fälschungssicher.
Gegenfrage:
Könntest du im Streitfall beweisen, dass dein Gegenüber die Kündigung fristwahrend oder überhaupt erhalten hat?
Soweit ich weiss bedarf eine Kündigung nicht immer der schriftform. Nur wenn die Vertragspartner diese verlangen....