Antrag eidestattliche Versicherung
Mein Sohn muss die eidestattliche Versicherung abgeben.Nun hat er allerdings ein Leasingfahrzeug,ist also nicht Eigentümer und kommt ja nicht so einfach aus dem Vertrag raus,was ja auch mit enormen Kosten zusammenhängt die dann noch zusätzlich auf Ihn zukommen würden.Die Leasingraten zahlt er von Grosseltern gesponsert.Er muss ja im Antrag angeben das er ein Fahrzeug hat und wer der Eigentümer ist,der KFZ Schein läuft auf seinen Namen der Brief natürlich nicht sonder auf die Leasingbank.Nun meine Frage:muss er das Fahrzeug angeben und kann die Leasingfirma Ihm das Fahrzeug wegnehmen obwohl die Leasingraten weiter gezahlt werden,beziehungsweise wird die Leasingbank über die EV informiert?
4 Antworten
Wenn er nachweisen kann, das die Großeltern die Raten zahlen, kann er das Auto natürlich weiterhin be/nutzen. Wenn die Raten pünktlich bezahlt werden, warum sollte dann die Bank, oder wer auch immer, einen Grund sehen, das Fahrzeug einzuziehen.
Bei einer EV wird nur nach Eigentum/besitz gefragt, was man eventuell pfänden könnte um zu versteigern, nichts anderes.
Also um blöde Kommentare zu bekommen hab ich heir sicher nicht gefragt!!!!Vor allem wenn diese Leute ja gar nicht beurteilen können ob er seine Schulden bezahlt oder nicht!Nur zur INFO DAS macht er auch mit Ratenzahlung,sein Einkommen reicht aber nicht um alle Gläubiger zu befriedigen.Ausserdem sollte man mal darüber nachdenken wie einfach es jungen Menschen heute gemacht wird in die Schuldenfalle zu tappen!Danke aber den Leuten hier die einfach objektiv vernünftig geantwortet haben!!!!!
Er kann das Fahrzeug auf jeden Fall behalten und weiter benutzen. Die Leasingbank wird nicht informiert, kann es aber im Schuldnerregister selber herausfinden.
Sorry der Kommentar galt natürlich nicht Dir sondern den unfreundlichen.Dir danke ich natürlich!!!!!
Genau!!
Hoffentlich wird die Leasingbank davon informiert und der Wagen eingezogen - die Unterstützung der Großeltern könnten z.B auch dazu dienen um Schulden abzutragen.
Die eidesstattliche Versicherung dient dazu einem Gläubiger zu ermöglichen, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Gegebenenfalls kann (was unwahrscheinlich ist) das Recht auf Nutzung des Leasing-Kfz gepfändet werden. Es kommt dann auf die Konditionen im Leasingvertrag an.