BAföG - Private Rentenversicherung, wird diese angerechnet?

4 Antworten

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Naja ich hab in das Feld in den der Zahlenwert kommt geschrieben "siehe Beiblatt Versicherung" und dann auf das Beiblatt:

Da der Verkauf meiner Lebensversicherung grob unwirtschaftlich wäre (angesammelte Prämien > Rückkaufswert), bitte ich um die Freistellung meines Versicherungsvermögens.

Mit freundlichen Grüßen Name

Ob der Antrag durchkommt bleibt allerdings abzuwarten, irgendwas findet mein Lieblingsamt ja immer ^^

TestingKid  03.09.2010, 13:28

Is zwar logisch aber habs vergessen dazu zu schreiben, wie bei allen anderen Dingen wollen se das natürlich von der Versicherung chriftlich belegt haben

"Meine Frage wäre, ob ich diese beim BAföG-Antrag angeben muss..."

Mach es. Alles andere bringt nur Scherereien.

"...und ob sie dann aufs BAföG angerechnet wird."

Wegen der Option auf eine Kapitalausschüttung am Ende der Laufzeit ist sie fürs BAföG keine reine Rentenversicherung und deshalb grundsätzlich anzurechnen; mit dem Rückkaufswert.

Wie TestingKid schon anregte, kannst Du versuchen, sie freistellen zu lassen. Das wird vorauss. dann passieren, wenn der Rückkaufswert niedriger ist als die Summe aller Deiner Einzahlungen. Nennt sich Härtefreibetrag und wird u.a. dann gewährt, wenn Du Dein Vermögen verschleudern müsstest. Zins- oder Prämienverluste musst Du allerdings hinnehmen...

Also ich hab ja selber erst so nen Antrag gestellt und warte noch auf die Antwort...

Zunächst einmal Vermögen ist grundsätzlich anzugeben.

Aber zu deiner Frage:

Das Gesetz stellt sich meines wissens die Frage ob eine solche Kündigung grob unwirtschaftlich ist.

Heißt konkret, wenn der Rückkaufswert geringer ist als die für die Kapitalbildung angesammelte Prämien, dann kann das Vermögen von der Anrechnung freigestellt werden.

Dazu reicht ein formloser Antrag auf Freistellung.

ttplayeruff 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 14:46

hi

ich will auf jedenfall nicht meine gute alte Rentenversichung kündigen :-) ( Des kam viellecht falsch rüber, ich warte bis sie normal ausgezahlt wird (Jahr 2049).

Ist halt nur die frage ob sie angrechnet wird, wenn ja bekomme ich halt nur ein veringertes bafög :-(.

TestingKid  01.09.2010, 15:47
@ttplayeruff

Jop ich wollte damit auch nur sagen das du falls die Auflösung der Versicherung grob unwirtschaftlich wäre, einen formlosen Antrag auf Freistellung stellen kannst, dann wird sie ggf. nicht angerechnet.

ttplayeruff 
Beitragsersteller
 01.09.2010, 20:29
@TestingKid

Hi,

und wie sieht so ein formloser Antrag aus? Was muss drin stehen?


Adresse....bla

Betreff bla

Sehr geehrter.. bla

bla

>> Hiermit beantrage ich die Freistellung meiner privaten Rentenversicherung bzgl. meines bafög-antrage bla bla

mfg

bla

Anhang


Rückverkaufswert, Einzahlungen + Prämien als Kopien beilegen oder

sonst noch was?

TestingKid  03.09.2010, 22:50
@ttplayeruff

Bei mir wollte eine übereifrige Beamtin noch beglaubigte Einzahlungsbelege, glaub aber nicht das es Pflicht is...

Sehr gutes Bafög-Forum (mit Unterforum zu Vermögens- und Einkommensfragen):

http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

Die antworten in ein bis 2 Werktagen.

Es kommt aber keine E-Mail-Benachrichtigung, weil keine Anmeldung nötig.

Musst halt gelegentlich mal reinschauen.