Sorgebescheid wo finde ich das Aktenzeichen?

Sorgebescheid - (Recht, Gesetz, BAföG)

4 Antworten

das ist einfach nur ein negativattest über das sorgerecht. es sagt nur aus, dass du derzeit das alleinige sorgerecht hast und mit dem vater noch keine gemeinsame sorgerechtserklärung abgegeben wurde. zuerkannt wurde dir nichts. das ist bei ledigen müttern so, dass sie erstmal das alleinige sorgerecht haben, bis der vater das gemeinsame einfordert oder eben auch nicht.

es gibt hier kein aktenzeichen.

okarin 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 16:25

D.h. Wenn die für meinen Bafög Antrag wissen wollen wer bis zu meiner Volljährigkeit das Sorgerecht hatte, trag ich beim Gericht einfach nix ein und gib nur den Sorgeberechtigten an. Den Negativtest kann leg ich dann noch als Anlage dazu.

markusher  24.08.2018, 16:30
@okarin

wenn du volljährig bist, dann hat garkeiner für dich das sorgerecht. bis zur volljährigkeit wird es dann wohl deine mutter gewesen sein. wenn es keinen beschluss vom gericht gibt, hast du auch kein aktenzeichen. also "/" eintragen. warum will das bafögamt wissen wer das sorgerecht für dich hatte, wenn du volljährig bist. ist doch völlig einerlei.

Das ist kein Sorgerechtsbescheid vom Gericht, sondern eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, da gibt es kein Aktenzeichen und es wird nur bescheinigt, dass derzeit kein gemeinsames Sorgerecht (freiwillig) eingetragen wurde. Da der von 2009 ist, sagt der gar nichts mehr aus, denn die Erklärung zur gemeinsamen Sorge hätte ja nach der Bescheinigung jederzeit erklärt worden sein

Wenn du da was mit anfangen willst, brauchst du schon eine neuere Bescheinigung. Kostet einen Anruf beim Jugendamt und eine Woche Warten. Ansonsten kostenfrei.

Musste ich mir auch schon ausstellen lassen für die Bank und die Beantragung eines Ausweises für mein Kind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist eine Negativbescheinigung, da gibt es kein Aktenzeichen.

Fürs Bafög braucht man das doch gar nicht, Du bist Du noch nicht volljährig?

Du verwechselst etwas.

Ein Landratsamt ist kein Gericht!