Anspruch Verlegung Hausanschluss über drittes Grundstück?
Ein EFH wurde zu zwei DHH getrennt. Im Zuge dies Haustrennung muss ein neuer Festnetzanschluss für die zweite DHH verlegt werden. Dazu möchte/muss der Anbieter (Telekom) die Leitungen über das andere (fremde) Grundstück verlegen.
Wie kann man da verfahren? Besteht da ein Anspruch darauf, dass über das andere Grundstück verlegen lassen zu können?
2 Antworten
Hallo Lunashine,
meine Empfehlung lautet: Wendet euch am besten an die Kollegen vom Bauherrenservice, entweder telefonisch oder über das verlinkte Kontaktformular: http://www.telekom.de/umzug/bauherren?wt_mc=sb_zf_1061749_fn-bra-240749000-17888686160-166152297071
Die Kollegen werden eure Anfragen direkt beantworten können.
Viele Grüße
Jutta T. von Telekom hilft
ganz einfach einen Vertrag mit dem anderen Nachbarn schriflich machen. Das haben wir auch da verschiedene Rohre (gas, wasser, abwasser, kellertreppe, telefon ) nicht anders zu bewerkstelligen sind.
Wir waren früher auch eine Wohneinheit mit 18 Parteien diese wurde aufgespalten da man sich sonst totverwaltet.
Ich kann nur dazu raten alles schriflich zu machen, heute ist man sich grün aber was ist in 10/20 Jahren wenn andere leute einziehen ? oder sich nieman mehr an die getroffenen absprachen halten will/kann . ist auch immer eine frage der Kostenteilung hier sollte man 50/50 vereinbaren.
Das Problem ist, dass sich die Parteien nicht grün sind.