dürfen minderjährige beim bund schießen?

7 Antworten

Hallo,

nein das ist nicht möglich. Mit 15 Jahren gleich gar nicht. Allgemein ist es aber als Soldat auf Zeit möglich bzw. erforderlich auch als Minderjähriger an der Schießausbildung teilzunehmen. Dazu braucht man jedoch schon zur Verpflichtung eine Einverständniserklärung der Eltern. Ich schätze dein Freund wollte einfach nur auf dicke Hose machen.

MfG Rusty

Angeber, mit absoluter Sicherheit darf/durfte der schiessen...er hat nicht einmal eine Waffe in die Hand bekommen.

also klar darf man als minderjähriger beim Bund auch schießen bzw. muß es sogar, aber das trifft in erster Linie auf Soldaten zu. Ob man das auch im Rahmen eines Praktikums machen kann, weiß ich nicht. Nur normaler WEise gehört eine gewisse Waffenausbildung dazu. Ob er die in der kurzen Zeit erhalten hat, weiß ich nicht. Aber frag ihn doch einfach mal, was für Übungen er denn geschossen hat. Veilleicht hat er ja nur mit Mannövermution geschossen (das sind quasi Platzpatronen).

Ja, darf er. §3 (1) WaffG:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__3.html

(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

Ob er allerdings wirklich schießen durfte oder nur angibt, ist eine andere Geschichte. Auf der einen Seite würde ich als Ausbilder nicht unbedigt einem Minderjährigen eine Waffe in die Hand geben, auf der anderen Seite sucht die Bundeswehr ja händeringend Nachwuchs...

Eigentlich nicht. Aber was auf der Scgießbahn passiert, ist immer eine andere Sache.