Anspruch auf freien Tag?

3 Antworten

Man hat pro Monat recht auf 1,5 Tage kurzfristig eingereichten Urlaub, für Behördengänge/Beerdigung oder sonst was, also eigentlich muss ihn dir dein Chef gewähren da es ein Extremfall ist.

Familiengerd  14.02.2018, 21:55
Man hat pro Monat recht auf 1,5 Tage kurzfristig eingereichten Urlaub

Woher hast Du denn diese - nach jedenfalls deutschem Recht geradezu "abenteuerliche" - Behauptung?!?!

Altersweise  15.02.2018, 09:23

Ich beschäftige mich schon lange mit dieser Thematik, aber weder das Bundesurlaubsgesetz noch irgendein mir bekannter Tarifvertrag gibt diesen Anspruch her. Im Gegenteil: Nach dem Bundesurlaubsgesetz sollte der Urlaub zusammenhängend genommen werden.

Nuunoo 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 21:54

naja ich will ja nicht unbedingt Urlaub, sondern einfach nur den freien Tag auf den man Anspruch hat in der Woche. Weil ich soll halt 6 Tage durcharbteiten.

Familiengerd  14.02.2018, 22:02
@Nuunoo
den freien Tag auf den man Anspruch hat in der Woche.

Der freie Tag ist nach dem Gesetz der Sonntag.

Ansonsten richtet sich die Anzahl der Wochenarbeitstage nach den Bestimmungen des Arbeits- oder Tarifvertrag.

Gibt es keine anzuwendenden Regelungen, kann der Arbeitgeber die Werktage Montag bis Samstag als Arbeitstage bestimmen.

Nuunoo 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 22:12
@Familiengerd

In meinem Vertrag steht Das die Arbeitszeit fexibel gemäß der Ladenöffnungszeiten verteilt werden kann auf die Werktage Montag bis Samstag. Und danach steht da "Es gilt eine Fünf-Tage Woche." Bedeutet das nicht das ich Laut Vertrag nur 5 Tage arbeiten soll/darf. ?

Familiengerd  15.02.2018, 08:22
@Nuunoo
Bedeutet das nicht das ich Laut Vertrag nur 5 Tage arbeiten soll/darf. ?

Selbstverständlich!

Dann hast Du eine solche Regelung, und Du musst nur an 5 Tagen arbeiten, die der Arbeitgeber entsprechend seinem Weisungsrecht aber festlegen kann.

An einem der Werktage Montag bis Samstag musst Du immer frei bekommen.

Wenn der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht, darf er zwingend nur "nach billigem Ermessen" entscheiden - das heißt: er muss die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen (Gewerbeordnung Gewohnheitsrecht § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers").

Wenn Deine Anwesenheit im Betrieb an Deinem "Handwerkertag" nicht zwingend erforderlich ist, muss er Dir an diesem Tag auf Dein Verlangen frei geben.

So weit die rechtliche Lage; ob Du Dich damit praktisch durchsetzen kannst, ist eine ganz andere Frage.

Hallo,

wie sollen wir dir das beantworten können?

Wenn du laut Vertrag trotz von Montag bis Samstag nur eine 5-Tage-Woche hast, dann steht dir ein freier Tag zu.

Bei einer 6-Tage-Woche nicht.

Das ist hier aber gar nicht das Problem. In eurem Fall kollidieren zwei Probleme - der Personalmangel deines Arbeitgebers und dein Handwerkereinsatz.

Beides nachvollziehbar und auf "Konfrontationskurs" sicher nicht zu lösen.

Kannst du nicht jemanden andern beauftragen, die Handwerker "zu betreuen"? Oder wenn es nicht zu lange dauert, sprich mit deinem Chef, ob du nicht zumindest für diese Zeit nach Hause darfst.

Viele Grüße

Michael

Hier kollidieren das Direktionsrecht des Arbeitgebers und dein (arbeitsvertraglicher? tariflicher?) Anspruch auf einen freien Werktag in der Woche.

Man könnte diese Thematik jetztm juristisch aufrollen und vielleicht sogar klären; in diesem Fall hinterlässt das aber nur Verletzungen.

Miteinander reden ist das Beste oder Alternativen organisieren.