Arbeitsrecht: 5 Tage Woche. Freier Tag fällt immer auf einen Werktag. Nach der Kündigung, wobei der letzte Arbeitstag ein Freitag ist, kein freier Tag?
Hallo, ich habe eine 5 Tage Woche und mein freier Tag wurde mir nie in diesem Jahr an einem Samstag zugeteilt, er ist immer auf einen Werktag gefallen. Nun habe ich gekündigt und in diesem Monat ist der letzte Arbeitstag ein Freitag. Auch wenn die Woche verkürzt ist, steht mir trotzdem kein freier Tag, in dieser Woche zu?
2 Antworten
Also erst mal ist der Samstag auch ein Werktag, das aber nur nebenbei.
Wenn du 5 Tage in der Woche arbeiten musst, ist es eigentlich egal ob du Montag frei hast und dafür Samstag arbeitest oder Dienstag oder einen anderen Tag. Du arbeitest 5 Tage in der Woche.
Wenn du gekündigt hast und der letzte Arbeitstag ein Freitag ist, und du in der Woche Montag bis Freitag arbeitest, hast du keinen Anspruch auf einen freien Tag.
Du hast eine 5 Tage Woche und wie sich die Arbeitszeit verteilt, also auf welche Tage ist dabei egal da der Samstag auch als Werktag gilt. Ich nehme an das die Verteilung der Arbeitszeit bisher immer mit deinem Chef oder nach Dienstplan vereinbart wurde.
wenn du von Montag bis Freitag arbeitest so sind das genau 5 Tage - was steht im Arbeitsvertrag?
Steht dort was von Ausgleich dass der Tag von Mon - Freit. genommen werden soll