Anspruch auf Elternzeit bei unterschiedlichen Wohnsitzen
Hallo. Meine Freundin und ich erwarten im März nächsten Jahres Nachwuchs. Nun stellen wir uns die Frage ob ich als Vater Anspruch auf Elternzeit habe da jeder von uns beiden aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz an verschiedenen Wohnorten hat. Reicht es einen Zweitwohnsitz anzumelden, um der Vorraussetzung gerecht zu werden mit dem Kind in einem Haushalt zu leben?
2 Antworten
§ 15 BEEG Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
- a) mit ihrem Kind, (...)
in einem Haushalt leben und (...)
Das Kind muss also bei dem gemeldet sein, der Elternzeit hat.
Ich würde es anders machen. Den Hauptwohnsitz anmelden, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein wird und den Zweitwohnsitz am Arbeitsort. Dann kann man vielleicht bei der Steuererklärung auch doppelte Haushaltsführung geltend machen.