Anrechnung von Witwen-Renten-Nachzahlung auf Hartz4

2 Antworten

Vermutlich werden die drei Jahre Leistung gegengerechnet, sprich zurückgefordert, insofern du noch im Leistungsbezug stehst. Falls nicht mehr, glaube ich eher nicht. Du solltest das tatsächlich mit einem Anwalt für Sozialrecht besprechen. Du hast jetzt, wenn du nicht mehr Transferleistungen beziehst, keine Informationspflicht gegenüber dem Jobcenter. Evtl. meldet die Rentenversicherung aber die Nachzahlung an das Jobcenter. Ich würde an deiner Stelle einfach abwarten was passiert. Seitens der Rentenversicherung müsste evtl. im Bescheid drin stehen, dass ein Teil der Rente zunächst zurückbehalten wird wegen Verrechnung. Wenn da nichts dazu steht, schweige.

Die drei Jahre werden wohl wieder abgeholt.

emattoni 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 18:43

Die vollen H4 Leistungen oder nur in Höhe der monatlichen 376€ Witwenrente? Grüße Lena

wasserschlange  26.06.2013, 23:11
@emattoni

Es kann nur in Höhe der tatsächlichen Witwenrente aufgerechnet werden. Alles was darüber hinausgeht, geht zu lasten des jobcenters. Und diese Aufrechnung wird es geben, ob du jetzt noch H4 beziehst oder nicht.