Anonymverfügung falsch?
Hallo,
Ich habe eine Anonymverfügung bekommen, weil ich angeblich falsch geparkt habe.
Kann ich was dagegen tun, ausser es vor Gericht klären zu müssen weil soweit will ich nicht wegen 70€ gehen aber es geht ums Prinzip.
Da wo ich geparkt habe, stehen JEDEN Tag Autos, da ist weder ein halte noch parkverbot, noch ist da irgendwas. Es ist ein stinknormale Fahrbahnrand wo ein Auto hinter dem anderen geparkt ist. Sogar bei Google Maps, bei der Street View Ansicht ist dort ein Auto geparkt.
Kann man da zur Polizei gehen und den Fall schildern, wenn nicht sogar persönlich mit den Beamten zum "Tatort" fahren und den Gegenbeweis liefern?
Sowas ist ja an Lächerlichkeit kaum zu überbieten...
3 Antworten
Nach kurzem Googeln kam ich auf die Antwort, dass man keinen Einspruch bei einer Anonymverfügung einlegen kann.
Erst wenn der Betrag nicht gezahlt wird und es zu einem Prozess kommt, ist ein Einspruch möglich.
Na ja, die Anzeige ist die eine Sache. Aber die Polizei (das Ordnungsamt) wird sich sicher überzeugt haben, ob da geparkt werden darf oder nicht. Dass dort jeden Tag Autos stehen, tut ebensowenig zur Sache, wie dass bei google welche zu sehen sind. Es zählt einzig und allein, ob da entsprechende Schilder sind.
Blöd, wenn man dann nicht dagegen widersprechen kann. Also bleiben nur:
- Nicht zahlen und abwarten, ob es ein Gerichtsverfahren gibt. Kann sein, dass die Ordnungsbehörde davon absieht oder das vorher nochmals prüft.
- Selbst mit den Ordnungsmenschen sprechen, auch wenn kein Widerspruch vorgesehen ist. Die können evtl. klären, dass da geparkt werden durfte oder erklären, warum da nicht geparkt werden durfte.
Österreich?
Dann steht da bestimmt wie in Deutschland drauf, wie Du Dich dagegen wehren kannst, nennt sich bei uns "Rechtsbehelfsbelehrung".
Aber ich hab's auch gerne für Dich gegoogelt, keine Ursache:
https://www.bussgeldkatalog.org/anonymverfuegung-oesterreich/
Möglich, das wollte ich für ihn aber nicht auch noch googeln.
Wollte es nur ergänzen, weil ich das gerade bei Google gefunden hatte. ^^
Da wird aber, anders als bei uns, leider nur draufstehen, dass ein Einspruch nicht möglich ist.
Erst bei Nichtzahlung kommt es zu einem Prozess, wo man dann dagegen vorgehen kann.