Anonymverfügung falsch?

3 Antworten

Nach kurzem Googeln kam ich auf die Antwort, dass man keinen Einspruch bei einer Anonymverfügung einlegen kann.
Erst wenn der Betrag nicht gezahlt wird und es zu einem Prozess kommt, ist ein Einspruch möglich.

Na ja, die Anzeige ist die eine Sache. Aber die Polizei (das Ordnungsamt) wird sich sicher überzeugt haben, ob da geparkt werden darf oder nicht. Dass dort jeden Tag Autos stehen, tut ebensowenig zur Sache, wie dass bei google welche zu sehen sind. Es zählt einzig und allein, ob da entsprechende Schilder sind.

Blöd, wenn man dann nicht dagegen widersprechen kann. Also bleiben nur:

  1. Nicht zahlen und abwarten, ob es ein Gerichtsverfahren gibt. Kann sein, dass die Ordnungsbehörde davon absieht oder das vorher nochmals prüft.
  2. Selbst mit den Ordnungsmenschen sprechen, auch wenn kein Widerspruch vorgesehen ist. Die können evtl. klären, dass da geparkt werden durfte oder erklären, warum da nicht geparkt werden durfte.

Österreich?
Dann steht da bestimmt wie in Deutschland drauf, wie Du Dich dagegen wehren kannst, nennt sich bei uns "Rechtsbehelfsbelehrung".

Aber ich hab's auch gerne für Dich gegoogelt, keine Ursache:

https://www.bussgeldkatalog.org/anonymverfuegung-oesterreich/

apophis  09.03.2020, 21:07

Da wird aber, anders als bei uns, leider nur draufstehen, dass ein Einspruch nicht möglich ist.
Erst bei Nichtzahlung kommt es zu einem Prozess, wo man dann dagegen vorgehen kann.

NoName08154711  09.03.2020, 21:08
@apophis

Möglich, das wollte ich für ihn aber nicht auch noch googeln.

apophis  09.03.2020, 21:33
@NoName08154711

Wollte es nur ergänzen, weil ich das gerade bei Google gefunden hatte. ^^