Ist schlecht geparkt - strafbar?

11 Antworten

so einparken dass ein anderer nicht raus kommt ist auch falsch geparkt. Man sieht ja dass der andere nicht mehr raus kommt. Dann muss man halt nochmal rausfahren und so rein parken dass der andere rauskommt. Wenn das nicht möglich ist kann man da halt nicht parken.

Interesierter  28.09.2015, 12:43

Die Definition "nicht mehr rauskommt", ist aber sehr fließend. Hier ist das persönliche Können dann immer noch ein großer Faktor.

Wo die Einen schon längst das Handtuch werfen, fahren Andere immer noch ohne größere Probleme rein und raus.

Ich würde daher sagen: Wenn das Auto innerhalb der Parkbox steht, ist alles ok. Wird hingegen eine Linie überschritten, ist es nicht mehr ok und kann im Extremfall sogar abgeschleppt werden.

herja  28.09.2015, 13:36
@Interesierter

Du weißt noch nicht einmal, ob es eine "Park-Box" oder Linien gab!

Sie verstößt blonderweise gegen § 1 StVo , das ist nicht zu tolerieren .

Das ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann geahndet werden, selbstverständlich.

Es ist keine Ausrede, dass man zum Parken nicht gut genug fahren kann, denn wenn dem so ist, sollte man fragen, warum der Prüpfer das nicht erkannt und die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.

Zudem soltle man dann sich die Fage stellen, ob man den Lappen nicht wieder wegnimmt, wenn wer selbst sowas pipimotiv Einfaches wie Parken nicht auf die Reihe bekommt, was hat der im Verkehrsraum zu suchen?

Und wenn sie im Weg rumsteht und jemand nicht wegfahren kann, dann wird sie abgeschleppt. Ganz normal, natürlich - eigentlich selbsterklärend. Wenn Du nicht wegfahren könntest, wie würde Dir dann folgende Erklärung gefallen: "Ach, wissen sie, die Tante, die da so komisch parkt, die kann nicht fahren und deswegen haben Sie Pech, ganz einfach. Bleiben Sie halt wo sie sind." Klasse oder, wär doch toll.



§ 1 der Straßenverkehrsordnung

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Also ein eindeutiger Verstoß, der mit einem Bußgeld belegt werden kann!


Interesierter  28.09.2015, 12:47

Und in § 12 Abs. 6 STVO steht: (6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Also eindeutig kein Verstoß sondern der Andere ist einfach zu blöd, um auszuparken?

Wir wissen es nicht. Wir wissen nicht, ob die Linien überschritten wurden. Wir wissen nicht, ob der Nachbar wirklich komplett blockiert wurde oder ob er noch herausgekommen wäre, sich aber nicht getraut hat.

Daher können wir auch keine Wertung der Situation sondern nur allgemeine Beurteilungskriterien abgeben.

herja  28.09.2015, 13:26
@Interesierter

Deswegen habe ich ja auch nur allgemein beurteilt und mich nur auf diese Aussage gestützt:

und stand deswegen so schlecht in einer Parklücke, dass das Auto neben ihr nicht weg fahren konnte.

Wenn das stimmt und davon kann man erst einmal ausgehen, ist das ein klarer Verstoß gegen § 1 StVO.

Dann kann man sich auch nicht darauf berufen, dass man Anfänger sei und es noch nicht besser kann!

Im Zweifelsfall muss das dann sowieso ein Richter entscheiden.

Was hat das mit strafbar zu tun? Die StVO ist kein Strafrecht.

Wie auch immer: Natürlich darf man sie abschleppen, wenn sie ein anderes Auto blockiert. Soll der zugeparkte etwa so lange warten, bis sie wiederkommt?

Fragen gibt's...
Interesierter  28.09.2015, 12:37

stand deswegen so schlecht in einer Parklücke,

So eindeutig würde ich das jetzt nicht sehen. Wenn das Auto in der Parklücke stand, dürfte der Andere nicht richtig geparkt haben. Ansonsten wäre er ja nicht blockiert worden. Schlecht parken bedeutet nicht gleich falsch parken.

Entscheidend ist, ob das Auto innerhalb der markierten Parkbox stand oder nicht.

herja  28.09.2015, 13:33
@Interesierter

du weißt ja noch nicht einmal, ob es Markierungen gab! Daher kannst du dich auch nicht darauf berufen.

Interesierter  28.09.2015, 20:58
@herja

Und wenn keine Markierungen angebracht sind gilt: STVO § 12, Abs. 6.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Und nun stellt sich wiederum die Frage: Was ist platzsparend, also richtig und was ist zu eng, also falsch? Um ehrlich zu sein, ich fahre seit fast 30 Jahren Auto und habe in "Parklücken" "nebeneinander" noch nie gesehen, dass ein Auto das daneben stehende wirklich voll blockiert hätte. Und glaub mir, ich habe schon viele kuriose Parksünden gesehen.

Die Aussage einer Fahranfängerin, die "nicht gut einparken" kann, darf man wohl kaum als Maßstab dafür nehmen, ob man objektiv aus der Lücke daneben noch ausfahren konnte oder nicht. Wo Manche zu heulen anfangen, fahren Andere vorwärts wie rückwärts rein und raus, ohne mit der Wimper zu zucken.