Strafzettel, aber kein Schild?
Hallo Leute,
ich habe heute in einer straße geparkt, in der weder ein Parkverbot Schild, ein Bewohner Schild noch ein Parkschein/ Parkautomat Schild steht und trotzdem einen Strafzettel bekommen. Außerdem stand ich nicht an der Kreuzung und eine Freundin hat in der gleichen Straße geparkt, die sogar ca. eine Stunde früher da war als ich und sie hat keinen bekommen. Ich fühle mich so verarscht muss ich den jetzt zahlen? Habt ihr Erfahrungen damit, was passiert wenn man das nicht zahlt oder dagegen klagt etc.?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Normal steht auf dem Strafzettel auch der Grund für diesen.
Standest du vielleicht vor einer Einfahrt? Einspruch kannst du natürlich einlegen
Mach Beweisfotos , schreib einen Einspruch und hefte die Fotos bei.
Hello,
gab`s denn auf dem Strafzettel keinen Hinweis?
Das Deine Freundin auch in dieser Straße parkte sagt nichts aus, denn auch Ordnungshüter sind nicht immer unterwegs um Sünder zu finden....:)
Warte bis der Bescheid kommt.
Was willst Du da klagen?
War es ein Strafzettel mit Verwarngeldangebot? Dann leg begründeten Widerspruch dagegen ein.
Wenn es erst ein „Infozettel“ war, dann warte auf die Verwarnung. Und dann ggf. Widersprechen.
Wenn Du recht hast und dort parken durftest wird die Sache eingestellt. Wenn nicht dann bekommst Du einen Bußgeldbescheid.
Antwort gelesen?
Wo schreibe ich, dass man gegen die Verwarnung Einspruch einlegen soll oder Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen soll?
Ja, bei Strafzettel mit Verwarngeldangebot und dann steht da leg Widerspruch ein.
Und bei Bußgeldbescheiden gibt es kein Widerspruch, sondern Einspruch und bei Verwarngeld gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.
omg
Du solltest wirklich mal lesen lernen.
Also noch mal:
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen soll. Ich weis selber, dass das Rechtsmittel dagegen Einspruch ist.
Ich schrieb von einem Verwarnungsgeldangebot. Das ist kein Bußgeldbescheid.
Und ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass man gegen ein Verwarnungsgeldangebot Einspruch einlegen soll. Denn das Rechtsmittel gibt es dabei nicht.
Was man aber sehr wohl machen kann ist dem Verwarnungsgeldangebot zu widersprechen. Dies habe ich auch geraten. Nicht mehr und nicht weniger.
Man kann einem Verwarngeldangebot auch nicht widersprechen.
Man kann entweder zahlen oder nicht, nur wenn man nicht zahlt kommt ein Bußgeldbescheid und der wird dann noch teuerer.
Das ist falsch.
Was glaubst Du, wofür es z. B. den Anhörungsbogen gibt?
Ich habe schon mehrfach falschen Verwarnungsgeldangeboten widersprochen. Diese wurden dann zurück gezogen und die Verfahren eingestellt.
Warum sollte bei einem (offensichtlich) falschem Vorwurf auch unbedingt ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden?
Gegen ein Verwarngeld kann man kein Einspruch einlegen und Widerspruch kann man bei Bußgeldbescheiden sowieso nicht einlegen.