Hilfe! Beim Klauen erwischt passiert was nun?
Hallo,
Ich war heute sehr leichtsinnig und wurde beim Klauen von Make-up Artikeln im Wert von über 16€ erwischt. Hab die Artikel zurück gegeben und er meinte, ich bekäme bald Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft. Ich bin noch bisschen durch den Wind, weshalb ich mich nicht genau erinnern kann. Ich bereue diese Entscheidung wirklich wirklich sehr aber bin enorm unsicher darüber, was als nächstes passiert. Kennt sich einer damit aus? Muss ich wirklich mit einem Bußgeld von 100€ rechnen? Und kommt das in mein Führungszeugnis?
5 Antworten
Also erstmal ist der Wert zu gering für eine Anklage also ich denke mit den 100 Euro das stimmt nicht so ganz ( vielleicht minimaler schadensersatz). In dein "Führungszeugnis" kommt das auch nicht, da kommen eigentlich nur sachen rein die mit einer haftstrafe von über einem Jahr geandet werden.
ich würde mir da keine so großen sorgen machen, wenn du unter achtzehn bist bekommst du wahrscheinlich paar sozialstunden und das wars
+++"Führungszeugnis" kommt das auch nicht, da kommen eigentlich nur sachen rein die mit einer haftstrafe von über einem Jahr geandet werden. +++
Im Erwachsenenrecht Geldstrafen über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen über 3 Monate.
Im Jugendrecht Freiheitsstrafen ohne Bewährung (egal wie hoch)
Hier in diesem Fall kommt nichts ins Führungszeugnis
danngehen die vielleicht zivilrechtlich gegen dich vor aber das ist unwahrscheinlich und für eine strafrechtliche anzeige/verhandlung ist wie gesagt der wert nicht hoch genug
wenn du gerade 18 bist gilt auch noch nicht alles für dich erst ab 21 wirst du voll bestraft also wenn es ganz schlimm kommt trotzdem noch sozialstunden (weil jugendsachen immer vor den jugendrichter kommen)
Es kommt ins Führungszeugnis, aber ich glaube spätestens nach zwei Jahren verjährt das.
Was jetzt weiter passiert, kommt -auch- auf Dein Alter an ...Die 100,00 EUR sind eine zivilrechtliche Forderung des Ladens. Wenn Anzeige erstattet wird, kommt der strafrechtliche Teil noch dazu. Der ist unabhängig von den 100,00 EUR.
Bin 18. Muss ich dieser Zivilrechtlichen Forderung nachgehen?
Wenn es Deine erste Straftat ist, wird es strafrechtlich wahrscheinlich eingestellt. Evtl. mit ein paar Sozialstunden als Auflage, vielleicht aber auch ohne. Entscheidet in erster Linie die Staatsanwaltschaft. Die 100,00 EUR sind -wie oben schon gesagt eine zivilrechtliche Forderung. Die wirst Du zahlen müssen, oder versuchen auf 50,00 runterzuhandeln, oder eine Klage riskieren müssen (die -wenn Du verlierst- weit teurer als 100,00 EUR werden wird)
Bist Du schon mal irgendwie straffällig geworden? Wenn nein, wird das Ermittlungsverfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.
Zivilrechtlich kommen Hausverbot sowie vermutlich Schadenersatzforderung bzw. eine Vertragsstrafe (c.i.c.) auf Dich zu.
Ein Bußgeld wird es in diesem Fall nicht geben, da Diebstahl (noch) keine Ordnungswidrigkeit ist.
Muss ich dieser Schadensersatzforderung nachgehen?
Wenn es unstrittig ist, dass Du geklaut hast, solltest Du das tun. Du kannst natürlich darauf warten, dass der Laden seine Ansprüche einklagt. Billiger wird es dadurch für Dich aber nicht.
Wie alt bist du?
Hausverbot ist erstmal drin.
Bin 18. Über den Hausverbot wurde ich schon belehrt
..
Und wenn ich über 18 bin?