Angemeldete Tätigkeit bei Onlineshop Gewerbeanmeldung?

3 Antworten

Wenn ich hier die Antworten auf die Frage lese, die gestellt wurde, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Er hat doch ganz klar gefragt, was er beim Gewerbeamt angeben muss, wenn er mehrere Waren verkaufen möchte. Da sind dann einige so schlau und schreiben u.a. „Frag doch Ebay“ oder „wäre es nicht sinnvoller sich auf eine Warengruppe zu konzentrieren“. Das war aber nicht gefragt, sondern die Person möchte wissen was beim Gewerbeamt anzugeben ist und nichts anderes.

Also hier die Antwort: Du musst beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde genau angeben, was du verkaufen möchtes. So zum Beispiel: Textilien, Eleckronik, Baumarktartikel, usw. das Gewerbeamt fragt deshalb nach weil es bei einigen waren Gruppen einige Sonderregelung gilt. So z.B. Wenn du Waffen oder der gleichen verkaufen möchtest, muss du zusätzlich eine polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde beantragen, oder bei Lebensmitteln brauchst du ein Gesundheitszeugnis usw. deshalb die Frage was wollen sie verkaufen. Ambesten zuhause in Ruhe überlegen was du verkaufen möchtest und aufschreiben. Das Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt befindet sich bei größeren Städten meist im Rathaus und bei kleineren Gemeinden in der Gemeindeverwaltung. Wenn du nicht genau weis wo das ist, hilft hier einen Anruf beim Finanzamt oder im Rathaus/Gemeindeverwaltung, die müssen das wissen, da das Amt bei einer Gewerbeansiedlung immer auch das Finanzamt informiert. Ein Anruf bei der zuständigen IHK könnte zu aller letzt auch noch eine Hilfe sein, da die auch eine Abschrift von der Anmeldung bekommen.

Hallo sakalonys,

meinst Du nicht es wäre sinnvoller sich auf eine bestimmte Warengruppe zu spezialisieren und hier seine Alleinstellungsmerkmale zu definieren?

Alles andere halte ich für äusserst schwierig bei der bestehenden Konkurrenz.

P.S. Gerade als Onlinehändler solltest Du eine Festnetznummer und eine Faxnummer haben;)

sakalonys 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 14:34

Also ob ich jetzt alles in meinen shop gleichzeitig aufnehme steht bei mir erstmal auf einem anderen blatt. Würde direkt soviel wie möglich eintragen, um eine spätere evtl ummeldung zu vermeiden.

habe das hier im netz gefunden,wo es auch so erklärt wird :

  1. Angemeldete Tätigkeit: Hier wird die Tätigkeit mit einer nicht zu eng gefaßten Formulierung umschrieben, z.B.: "Versandhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" oder "Versandhandel mit selbstgeschriebenen Computerprogrammen" oder "Softwareentwicklung und -vertrieb" oder "Softwareentwicklung und Versandhandel" oder "Erstellung von und Handel mit Computersoftware" oder "Handel mit Computerhard- und -software" Das Tätigkeitsfeld sollte dabei ruhig sehr weit gefaßt sein. Auch Tätigkeiten, die zwar im Moment noch nicht relevant sind, es aber werden könnten, sollte man gleich mit hineinschreiben. Dann braucht man später nicht unbedingt gleich eine "Gewerbe-Ummeldung" zu machen und muß erneut eine Gebühr bezahlen, nur weil sich eine Kleinigkeit geändert hat.

Würde gern "Versandhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" & Einzelhandel im Internet angeben, aber ich bezweifel, dass es zu allgemein ist... ?

Frag doch bei EBay nach. Dort kannst Du alles verkaufen - online. Gruß

Hansppeter  05.03.2019, 23:23

EBay ist nicht das Ordnungsamt oder Gewerbeamt. Was hat eBay mit der Gewerbeanmeldung zu zun? EBay ist ein Auktionshaus und Online-Shop, jedoch keine Behörde. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Wenn man das nicht weis, sollte man besser nichts schreiben. Hier suchen Menschen nach Rat und Hilfe und bekommen dann eine solche Antwort mit der man überhaupt nicht anfangen kann.