Frage zu: Gewerbeerlaubnis und Gewerbeummeldung
Hallo,
wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und später mein Gewerbe etwas ausweite und hierfür eine Erlaubnis benötige, z. B. nach §34c GewO oder vergleichbar und dann diese Erlaubnis beantrage und bekomme, ist dann diese erteilte Erlaubnis, wenn ich das Gewerbe nachträglich ummelde ("angemeldete Tätigkeit") weiterhin gültig?
Grüße
2 Antworten
Eine einmal erteilte Erlaubnis nach § 34c GewO ist gültig, bis zu deinem Tod oder bis sie dir widerrufen wird. Das bedeutet, dass du das Gewerbe beliebig oft an- und abmelden kannst. Die Erlaubnis bleibt bestehen, wie ein Führerschein. Sie gilt auch unabhängig vom Betriebssitz und für ganz Deutschland. Du kannst also eine in Hamburg erteilte Erlaubnis später mal auch für eine Gewerbeanmeldung in München oder Berlin nutzen.
Du kannst ein Gewerbe jederzeit um verschiedene Tätigkeiten erweitern. Da fallen höchstens Kosten beim Gewerbeamt an.