Gewerbeanmeldung für Büroservice

3 Antworten

ob Groß-, Klein oder Nebengewerbe weis ich leider noch nicht.

Es gibt kein Groß-, Klein- oder Nebengewerbe. Es gibt nur stehendes Gewerbe (Gewerbeanmeldung mit Gewerbeschein) oder Reisegewerbe (Reisegewerbekarte).

Entweder meldest du ein Gewerbe an oder nicht. Aus rein statistischen Gründen wird dort gefragt, ob du das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb ausüben willst. Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort aber nicht.

Der Begriff des "Kleingewerbe" wird oft aber fälschlicherweise für die Kleinternehmerregelung nach § 19 UStG benutzt. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren (hinsichtlich der MwSt) beim Finanzamt.

Nach dcer Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Das schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kannst du die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, wenn du voraussichtlich im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn) machen wirst. Dann musst du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen. Wenn du aber wirklich Geld machen willst, dann brauchst du mehr Umsatz.

welche Tätigkeiten kann man bieten?

Als Büroservice kannst du schon fast alles an Büroarbeiten anbieten. Natürlich keine Steuerberatungstätigkeiten...

Hallo Ridig,

der ersten Antwort kann ich mich nur anschließen, d.h. wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt, dürfen die 17.000 Euro Umsatz im Jahr eben nicht überschritten werden. Die Form Neben- oder Hauptgewerbe hängt mitunter auch von der wöchentlichen Arbeitszeit ab, die man in die Beschäftigung investiert. Bei unter 15 Stunden die Woche handelt es sich um ein Nebengewerbe, darüber wird es zum Hauptgewerbe. Dies betrifft auch die Krankenversicherung, hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale:

http://www.deutschland-startet.de/geschaeftsidee/haupt-und-nebengewerbe/

Da gibt es übrigens auch kostenlose Tipps zu guten Steuerberatern ;-). LG, Kreuznacherin

Umsatzlimits: bei mir im ersten Jahr 17.00€ steuerfrei gewesen(15.000 im 2ten Jahr). Tätigkeiten: die Sachen die du achen möchtest. Hier fällt natürlich reparatur und löten von Gerätschaften weg. Aber Rechnungsstellung, kundenaquiese etc.kannst du machen.

Gesetze sind immer zu beachten. Hier kommt es natürlich darauf an, was du genau machen möchtest, Büroservice ist recht allgemein gehalten. Steuerberater: komme nicht aus der Ecke ;)

digyGE  06.05.2014, 14:53

Noch mal eine kleine Geschichte zur Gewerbeanmeldung (ist zwar Offtopic aber lustig)

Mein Gewerbe: Computergedrüß (kleingewerbe).

Hier fand ich sehr lustig das, dass Amt nicht Planung von Netzwerken in der Gewerbeanmeldung haben wollte. Warum auch immer. Als Die fragten was für Netzwerke? sagte ich LAN Netzwerke.

Amt: Was sind LAN Netzwerke

**Ich:*** Local Area Networks.*

AMT: das können wir so nicht schreiben es muss alles auf deutsch in der Gewerbeanmeldung stehen.

So steht nun Tatsächlich in meiner Gewerbeanmeldung: "Planung und realisierung von Lokale areale Netzwerke mit Anbindung an" weite areale netzwerke" (WAN). Völlige trottel teilweise..