Gewerbeanmeldung wie Tätigkeiten Formulieren?

5 Antworten

Hurra, darauf haben alle Märkte gewartet!

Spaß bei Seite. Aber was Du hier anbietest (also die Beschreibung dessen) geht in ganz unterschiedliche Richtungen. Damit hast Du Werbung für ganz verschiedene Zielgruppen zu machen.

Für einen Einzelkämpfer ist das nicht leistbar.

Zu den Filmen: Da solltest Du mit dem Gewerbeamt noch reden. Du willst die wohl zu eigenen Werbezwecken machen. Dann brauchst Du dafür keine Gewerbeanmeldung, da dieses ja im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten passiert.

Für Werbung im TV oder in der Zeitung braucht man ja auch keine extra Gewerbeanmeldung.

Allerdings bei der Reparatur von Computern - Da solltest Du vor der Gewerbeanmeldung mit der Handwerkskammer sprechen. Kann nämlich sein, dass Du dafür Meister oder Ing.-Grad brauchst... Ob das auch anders geht, darüber informiert auch die Handwerkskammer.

ZeldaFreak007 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 10:22

Mit der Videoproduktion ist zwar auch eine Werbeaktion aber primär geht es ja einfach darum, Tutorials usw. per Video anzubieten. Der Lohn (die Werbung) ist zwar gering, aber immerhin etwas.

Dirk-D. Hansmann  29.06.2016, 02:35
@ZeldaFreak007

Tutorials u.ä. kann man machen wenn man Spaß daran hat. Oder aber man baut damit ein Marketing auf. Siehe Dir mal die Anzahl der Klicks an, die aus den Filmen resultieren. Da dürfte man schon gut sein, wenn es sechs Daumen hoch für 1.000 Filmaufrufe gab. Mehr wird da nicht passieren.

Also Spaß ja, aber keine Wirkung.

Oder man macht ganz streng für die eigene Zielgruppe was und achtet darauf, sie an sich ran zu holen. Da reicht ein Kontaktangebot nicht, da passiert wesentlich mehr um so etwas zu erreichen.

Vllt. sowas wie Internet, Online, Computer oder Digitale Dienstleistungen

Ein Freund von mir war auch selbständig vorher ,

ich würde Hardware weglassen damit verdienst du kein Geld und ersatzteile sind kaum zu vernüpftigen  preisen als einzelkämpfer zu beschaffen, hinzu kommt das du als Händler immer Gewährleistung geben must, kann also sein das z.b. durch deinen Umbau was anderes kaputt geht oder folgeschäden kommen.

Auch lohnt es sich heute kaum noch da neuware immer billiger wird.

Dirk-D. Hansmann  28.06.2016, 03:32

Sehr wichtige Hinweise, die in ihrer Bedeutung von Gründungswilligen leider fast gar nicht verstanden werden.

ZeldaFreak007 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 10:17

Danke für den Hinweis. Es ging aber mehr um die Formulierung und nicht was man nicht machen sollte. Ich wollte mir halt einfach die Option festhalten. Ob ich auch wirklich alles mache, was ich bei der Anmeldung wirklich mache, überprüft ja keiner.
Aber dass mit der Gewährleistung ist ein wichtiger Hinweis. Da muss ich mich allerdings noch mal etwas einlesen und gucken was ich da beachten muss.

Dirk-D. Hansmann  29.06.2016, 02:30
@ZeldaFreak007

Das überprüft keiner? Das ist ein Irrtum. Auch wenn es für die Gewerbeaufsicht keinen Unterschied macht, ob Du kleine Filmchen für das Netz drehst oder nicht.

Also, als ich zum Gewerbeamt ging, habe ich dort mein Anliegen vorgetragen und sie haben mir geholfen das zu formulieren.

Grundsätzlich hätte ich sowas formuliert wie "Erstellung, Anpassungund Vertrieb von (individuellen) Softwarelösungen" oder dergleichen. Theoretisch könnte man dann Webentwicklung noch einmal extra packen.

Für YouTube würde ich mich nicht festlegen. Eher sowas wie "Videoproduktion". Dann hättest du theoretisch sogar die Aufnahme abgedeckt, könntest also Videos für YouTube, Vimeo oder auch für den privat Gebrauch erstellen.

Erstellung von Webseiten, Einzelhandel mit Soft- und Hardware, Videoproduktionen